
Kommt jetzt der Schlusspunkt unter die BNO?
Für einige Einwohnerräte wird es ein Déjà-vu sein: Vor 2½ Jahren haben sie die revidierte Bau- und Nutzungsordnung diskutiert und genehmigt. Nun steht sie wieder auf der Traktandenliste. Allerdings geht es jetzt nur noch um Paragraph 4b Abs. 4: «Bei grösseren Arealen oder besonderen Rahmenbedingungen kann der Stadtrat Konkurrenzverfahren verlangen.» Der Regierungsrat hat allen anderen Paragraphen der BNO im April zugestimmt, als er das erste Paket der teilrevidierten Ortsplanung genehmigt hat.
Der Einwohnerrat hat Paragraph 4b Abs. 4 an der Sitzung vom 18. März 2019 aus der revidierten BNO gestrichen. Damit wollte er den Grundeigentümern die Freiheit zukommen lassen, einen Architekten frei wählen zu können – und nicht den Gewinner eines Konkurrenzverfahrens mit der Planung beauftragen zu müssen. Der Einwohnerrat argumentierte, es gebe schon genügend andere Vorschriften, die Qualitätsstandards sicherstellten. Ein Beschwerdeführer verlangte jedoch, Paragraph 4b Abs. 4 wieder in die BNO aufzunehmen – und der Regierungsrat gab ihm recht. Denn der Einwohnerrat hätte nach der Streichung ein zweites Mal über die revidierte BNO debattieren müssen. Dies hat er aber nicht getan.
Alternative: Streichen oder stehen lassen
Nun hat der Zofinger Einwohnerrat zwei Möglichkeiten: Er lässt den umstrittenen Paragraphen in der BNO stehen – oder er streicht ihn erneut. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau wird nach der Einwohnerratssitzung prüfen, ob der Regierungsrat die BNO erneut genehmigen muss. Bei einer Streichung des Paragraphen geht der Stadtrat davon aus, dass dies der Fall sein wird.
Spezialkommission unterstützt Antrag des Stadtrats
Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat den Antrag, den Paragraphen 4b Abs. 4 nicht zu streichen und die BNO so umzusetzen, wie es der Stadtrat dem Einwohnerrat im Jahr 2019 beantragt hatte. Die Kann-Formulierung lasse ihm den nötigen Spielraum, um passgenau auf die örtliche Situation reagieren zu können, schreibt der Stadtrat in der Botschaft an den Einwohnerrat. Dank der Kann-Formulierung sei nicht in jedem Fall eine Verpflichtung zu einem Konkurrenzverfahren gegeben. Die zuständige Spezialkommission unter dem Vorsitz von Einwohnerrat Mischa Berner (glp) unterstützt den Antrag des Stadtrates einstimmig mit 7:0 Stimmen bei zwei Abwesenden.