Kontrollwut hat Grenzen

 

Rasen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Aber die Zudringlichkeit des Staates und seine Neigung, Kontrollaufgaben in Kontrollwut umschlagen zu lassen, müssen auch bei den Ausweisentzügen Grenzen haben, meint ZT-Chefredaktor Philippe Pfister in seinem Wochenendkommentar. 

Rasen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer trinkt, fährt nicht. Tabletten schlucken und gleichzeitig Auto fahren – geht gar nicht. Gut, dass das so ziemlich alle begriffen haben. Gut, dass die Behörden rigoros durchgreifen, wenn Autolenkerinnen und -lenker die Regeln grob verletzen. Aber man wird den Eindruck nicht los, dass die Schraube da und dort überdreht wurde – und dabei rechtsstaatliche Prinzipien unter die Räder kommen. Seit ein paar Jahren können die Strassenverkehrsbehörden auf blossen Verdacht hin aktiv werden. Falls ein unfreundlicher Nachbar einem anschwärzt, kann es passieren, dass man aufgefordert wird, seine Fahreignung zu beweisen – auch dann, wenn kein Verkehrsdelikt vorliegt. Die Beweislast liegt beim Verdächtigen, was den Grundsatz «in dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten – ins Gegenteil verkehrt. Laut dem «Tages-Anzeiger», der diese Woche einen besonders krassen Fall publik machte, ist diese Praxis vielen Experten inzwischen nicht mehr geheuer. Leute müssen ihr Billett abgeben, weil sie müde aus der Wäsche gucken oder jemand behauptet, sie konsumierten Drogen. Jemanden auf Verdacht hin zu zwingen, seine Fahreignung abklären zu lassen, ist ein krasser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte – keine Behörde sollte eine solche Massnahme leichtfertig anordnen. Die dokumentierten Fälle zeigen leider, dass aber genau das passiert – und zwar immer öfter.

Besonder krass von einem Ausweisentzug sind Leute betroffen, die von Berufs wegen hinter dem Steuer sitzen. Eine ungewöhnliche Allianz will das nun ändern – hoffentlich mit Erfolg: SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner und seine Ratskollegin Edith Graf-Litscher, die der SP angehört, fordern differenzierte Ausweisentzüge. Die Behörden sollen also die Möglichkeit haben, einem Berufschauffeur einerseits das Billett fürs Auto längere Zeit wegzunehmen, andererseits sollen sie ihm im Job eine zweite Chance geben können.

Noch einmal: Niemand will Raser auf der Strasse. Niemand will Beschwipste ans Steuer lassen. Niemand will mehr Strassenopfer in Kauf nehmen. Aber die Zudringlichkeit des Staates und seine Neigung, Kontrollaufgaben in Kontrollwut umschlagen zu lassen, müssen auch bei den Ausweisentzügen Grenzen haben.