
Korruptionsprozess gegen ehemaligen Luzerner IT-Chef geht weiter
Vor dem Luzerner Kantonsgericht geht heute Donnerstag der Korruptionsprozess gegen den ehemaligen IT-Chef des Kantons Luzern weiter. Die Verteidigung hatte mehr Zeit fürs Aktenstudium erhalten. Vor Gericht erwartet wird auch ein Regierungsrat. Marcel Schwerzmann wird als Zeuge aussagen.
Nach über sieben Monaten Pause muss das Gericht im Berufungsverfahren beurteilten, ob der heute 51-jährige Beschuldigte sich hatte bestechen lassen, wie es das Kriminalgericht 2017 festhielt. Die Vorinstanz verurteilte den damalige Chef der rund 80-köpfigen Informatikabteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 10’800 Franken.
Er soll mehrmals Provisionen von Firmen in die eigene Tasche gesteckt haben, nachdem diese offizielle Aufträge der Dienststelle erhalten hatten. Die mutmasslichen Taten gehen auf die Jahr 2010 und 2011 zurück. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.
Im vergangenen Dezember hatte das Gericht die Verhandlung auf Antrag der Verteidigung unterbrochen. Letztere verlangte mehr Zeit zum Aktenstudium, nachdem das Kantonsgericht Akten beigezogen hatte von einem separaten Verfahren gegen den deutschen Geschäftsführer einer Firma, die von den Aufträgen des Kantons profitierte.
Marcel Schwerzmann als Zeuge vorgeladen
Die beiden Verfahren waren abgetrennt worden, weil der Deutsche seinen Wohnsitz 2015 aus der Schweiz nach Berlin verlegt hatte. Die dortigen Behörden übernahmen den Fall und stellten ihn 2016 ein, weil das Vorgehen nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen sei, zumal der Luzerner Ex-Beamter kein deutscher Amtsträger war.
Diese Abtrennung rügte die Verteidigung. Denn wo sich jemandbestechen lasse, müsse zwingend jemand bestechen, argumentierte sie. Auch einer weiteren Forderung der Verteidigung kam das Gericht nach. So ist Regierungsrat Marcel Schwerzmann als Zeuge vorgeladen, der damals als Finanzdirektor direkter Vorgesetzter des Beschuldigten war.
Der Verteidigung sei die Möglichkeit zu geben, weitere Ergänzungsfragen an den Zeugen zu richten, nachdem ihr dies in der Untersuchung nicht vollumfänglich gewährt worden sei. Schwerzmann war in der Sache bereits einmal von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden.