
Kranke Föhren müssen entsorgt werden
Ein Werkhofmitarbeiter der Stadt Zofingen hat bei Routinearbeiten im Bereich der Bezirksschule Krankheitssymptome bei Föhren festgestellt. Eine Analyse der Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestätigte den Verdacht, dass die starke Nadelverfärbung auf die Braunfleckenkrankheit zurückzuführen ist. Die befallenen Bäume müssen umgehend gefällt und fachgerecht entsorgt werden.
Die Braunfleckenkrankheit (Lecanosticta acicola) ist eine besonders aggressive Pilzkrankheit der Föhren. In der Schweiz sind die Bergföhre, die Waldföhre, die Legföhre und die Schwarzföhre gefährdet. Die Symptome sind schüttere Benadelung oder starke Nadelverfärbung sowie Flecken auf den befallenen Nadeln, zuerst gelb, 1-2 mm gross, später braun und von einem gelben Rand umgeben. Befallen werden zuerst die bodennahen Äste der Föhren. Ideale Infektionsbedingungen sind Regenperioden mit Temperaturen zwischen 21 und 30°C im Mai oder Juni.
Die Fachleute stufen die vermutlich aus Amerika stammende Braunfleckenkrankheit für die Föhren als besonders virulent ein. Deshalb wird versucht, bei Befall eine weitere Verbreitung zu verhindern. Die Ausbreitung erfolgt primär mit infizierten Föhren aus Gärten und Parks. Die befallenen Föhren müssen rechtzeitig eliminiert werden, um ein Übergreifen dieser gefährlichen Nadelkrankheit auf die natürlich vorkommenden Föhren im Schweizer Wald zu verhindern.
Im Verdachtsfall ist der Kantonale Pflanzenschutzdienst oder Waldschutz Schweiz zu informieren. Bestätigt sich der Verdacht, müssen die Gehölze bodeneben gefällt und Nadeln sowie benadelte Äste in einer Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden. Gemäss Pflanzenschutzverordnung sind die Besitzer von Gehölzen, die durch einen Quarantäneorganismus befallen sind, verpflichtet, die erkrankten Bäume fachgerecht zu vernichten. Die Arbeiten sollten ausschliesslich bei trockenen Wetterverhältnissen durchgeführt werden, da sich der Pilz mittels Sporenflug bei Regen weiterverbreiten könnte. Die benutzen Werkzeuge sollten anschliessend mit 70%-igem Alkohol oder durch Abflammen sterilisiert werden.