Kreditantrag über 84’000 Franken für das «Rondo» in Safenwil

Der Walterswiler Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Jahresrechnung 2018 zuhanden der  Gemeindeversammlung von morgen Freitag verabschiedet. Sie weist einen Aufwandüberschuss von 53’740 Franken aus. Somit schliesst die Rechnung besser ab als der im Budget vorgesehenen Aufwandüberschuss von 112’257 Franken. Die Nettoinvestition beläuft sich auf 7711 Franken. Höhere Kosten als budgetiert entstanden vor allem in den Bereichen Schulen, Sozialhilfe und Asylwesen, diese können nicht beeinflusst werden. Den einzelnen Ressorts und Kommissionen ist es gelungen, den budgetierten Aufwandüberschuss zu minimieren.

Grundlage für die nächsten Jahre

In der Ortsplanungsrevision kann dank der speditiven Arbeit der Kommission und des Planteam S in Solothurn einen ersten Meilenstein vorgelegt werden. Das räumliche Leitbild wurde bereits an der Mitwirkungsversammlung im Oktober 2018 der Bevölkerung vorgestellt, wo die Einwohner ihre Anliegen vorbringen konnten. Basierend auf den Rückmeldungen der Mitwirkung und der Vernehmlassung durch die kantonalen Behörden, wurde das Leitbild erneut überarbeitet. Der Schwerpunkt liegt in der Neugestaltung der beiden Ortskerne mit verkehrsberuhigenden Massnahmen. Mit der Verabschiedung des räumlichen Leitbildes hat der Souverän die Möglichkeit, eine wegweisende Grundlage für die nächsten 20 Jahre zu legen.

Im Weiteren ist an der Gmeind ein Kreditantrag über 84’000 Franken für den Erweiterungsbau des Alters- und Pflegezentrums Rondo in Safenwil traktandiert. Dieser Betrag wurde bereits an der Rechnungsgemeindeversammlung von Juni 2010 gesprochen. Da dieser inzwischen verjährt ist, muss der Souverän erneut darüber befinden. Der Erweiterungsbau ist inzwischen fertiggestellt. Ebenfalls traktandiert sind die Ausschreibung und der Verkauf des Materialhäuschens an der Hausackerstrasse 1, das im Eigentum der Gemeinde ist. Das Häuschen ist renovationsbedürftig und wird seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. Damit es durch einen neuen Eigentümer wieder sinnvoll genutzt werden kann, beantragt der Gemeinderat den Verkauf. (MGT)