
«Kreisel-Abstimmung»: Der nächste Weiterzug ans Bundesgericht
Eigentlich ist die demokratische Ausgangslage für den geplanten Zofinger Verkehrskreisel Untere Vorstadt – direkt vor den beiden Löwenbrunnen – klar: Der Einwohnerrat hat das 9,5-Millionen-Projekt, an welches die Stadt vier Millionen beisteuern muss, im Juni 2019 mit 33 gegen 3 Stimmen bewilligt. In einer obligatorischen Referendumsabstimmung – der Kosten des Projekts wegen – stimmten die Bürgerinnen und -bürger im November dem Vorhaben mit 2259 gegen 1426 Stimmen ebenfalls zu. Was auf dem Fuss folgte (wie nach dem Urnengang zur BNO), war eine Abstimmungsbeschwerde beim kantonalen Departement des Innern.
Um was es hier geht, ist – wie schon bei der BNO – nicht öffentlich, was dem Persönlichkeitsschutz der einsprechenden Person geschuldet ist. So viel aber darf Stadtrat und Baujurist Andreas Rüegger sagen: «Die beiden Beschwerden stammen von zwei verschiedenen Personen.» Von nicht-offizieller Seite hört man auch, es gehe hier nicht um die Abstimmung selbst – das Auszählen der Stimmen – sondern um den Inhalt der stadträtlichen Abstimmmungsbroschüre.
Wie bereits die Beschwerde gegen die BNO-Abstimmung blieb auch diese beim Departement des Innern und anschliessend beim Verwaltungsgericht chancenlos. «Das Gericht hat die Position des Stadtrats geschützt», sagt Rüegger. «Klarer kann ein Urteil kaum ausfallen.» Dennoch ist es zu einem Weiterzug ans Bundesgericht gekommen. Rüegger sieht dem Posteingang aus Lausanne einerseits gespannt, andererseits entspannt entgegen und erwartet, dass die höchsten Richter als letzte Instanz – analog der BNO – gar nicht auf die Beschwerde eintreten.
Weitere Rechtsschritte sind bei der Projektauflage denkbar
Und dann? «Dann», bestätigt Rüegger, «wird das Projekt öffentlich aufgelegt, was Beschwerden in der Sache möglich macht». Allerdings, sagt Jurist Rüegger, kann sich hier nicht mehr jeder Mann und jede Frau einbringen. Man muss «mehr betroffen sein als die Allgemeinheit», wie das Juristen umschreiben. L’ Affaire à suivre.