Kundenberater veruntreute, fälschte, stahl und beging betrunken Fahrerflucht

Ein heute 39-jähriger Deutscher aus dem Freiamt hatte sich vor dem Bezirksgericht Zofingen zu verantworten, weil er seinen Arbeitgeber aus dem Bezirk Zofingen, um 86 800 Franken betrogen hat. Der ehemalige Kundenberater im Umzugsbereich zügelte in 21 Fällen Geldbeträge zwischen 1400 und 10 300 Franken auf sein Privatkonto ab, statt es der Firmenkasse zukommen zu lassen. Damit es nicht auffiel, veruntreute er nie die ganzen Beträge, die die Kunden für die Dienstleistungen bezahlten, sondern immer nur Teile davon. Weiter fälschte er seinen Arbeitsvertrag, Gutschriftbestätigungen, Quittungen, Lohnblätter und verkaufte in der Firma eingelagerte Möbel an Dritte weiter. «Ich lebte über meine Verhältnisse, hatte Alkoholprobleme, musste viel Alimente bezahlen und hatte hohe Schulden», sagte der in fast allen Anklagepunkten geständige Mann vor Gericht. Eine Viertelmillion Schulden hatte er, heute sind es immer noch rund 50 000 Franken. Sein Lohn wird weiterhin gepfändet. Das will der Angeklagte selber so.

Er wusste, was er tat

Den ersten Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht hatte der kahl rasierte und tätowierte Mann kurzfristig und unter fadenscheiniger Begründung platzen lassen. Am zweiten Verhandlungstermin stand er seinen Mann, sprach laut, deutlich und sehr ausführlich. «Ich habe gewusst, was ich tat», gibt er zu. Die Schuldenlast habe ihn erdrückt und auf die verrücktesten Ideen gebracht. Ihm war klar, dass sein Verhalten nicht gut ausgehen könne, doch die Verzweiflung sei grösser gewesen als der Verstand.

Die fristlose Entlassung brachte den Angeklagten aber vorerst nicht zur Vernunft. So verursachte er einige Monate später mit 1,63 Promille im Blut einen Selbstunfall mit seinem Auto und beging daraufhin Fahrerflucht. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm den Führerausweis abnahm, fuhr er einige Male ohne Ausweis weiter. Erwischt wurde er zwar nicht, gab aber auch dieses Vergehen zu. «Ich will für meine Fehler geradestehen und mit der Vergangenheit aufräumen», sagte der geschiedene, zweifache Familienvater.

«Das Abführen in Handschellen vor den Augen meiner kleinen, weinenden Tochter und die 32 Tage Untersuchungshaft haben mich zur Vernunft gebracht», sagte der Mann dem Gesamtgericht. Offenherzig schilderte er den eingeschlagenen Weg seit dem Erreichen seines persönlichen Tiefpunkts. So hatte er 2016 selbst eine Suchttherapie begonnen und bezeichnet sich in der Zwischenzeit als trocken. «Sauber bleiben und ein normales Leben führen, ist mein Ziel», betonte er mehrfach. Vom Autofahren lässt er die Finger. Sein Arbeitgeber, ein grosser Telekommunikationsanbieter, schätzt seine Arbeit und hat ihn bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit befördert. «Meine grösste Angst ist, dass ich ins Gefängnis muss, meine Tochter nicht mehr sehe und so nie aus der Schuldenfalle komme.» Verständlich, denn der Oberstaatsanwalt forderte 3½ Jahre Freiheitsstrafe für die vielen Delikte. Die Verteidigung plädierte auf 16 Monate bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Bedingte Strafe, aber hohe Rechnung

Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Probezeit von fünf Jahren aus. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 90 Franken (13 500 Franken) bezahlen, dazu kommen 1400 Franken aus einem früheren Verfahren, die nun geltend gemacht werden. Dazu kommen 86 800 Franken plus 5 Prozent Zins seit dem 1. Januar 2014 (21 715 Franken) als Schadenersatz für das Umzugsunternehmen, 5000 Franken Schadenersatz an einen Zivilkläger für die unerlaubterweise verkauften Möbel, 2600 Franken Anklagegebühren, 4000 Franken Gerichtsgebühren, 10 120 Franken Anwaltskosten und weitere Kosten. Alles in allem werden dem Angeklagten 145 435 Franken in Rechnung gestellt.