Kurier soll Pakete von Media-Markt geklaut haben

Überwachungskameras im Wert von 5455 Franken und iPhones für insgesamt 19 600 Franken hat der 35-Jährige, der am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zofingen stand, gemäss Anklageschrift gestohlen. Zum Zeitpunkt des mutmasslichen Diebstahls vor rund vier Jahren war der Mann als Kurier bei einem Paketdienst tätig. In dieser Funktion holte er damals ein Paket mit 25 Überwachungskameras und einen Monat später eine Lieferung mit 35 Mobiltelefonen bei der Mediamarkt-Filiale in Oftringen ab. Beide Lieferungen kamen aber nie beim rechtmässigen Empfänger an. Dem Mann wird vorgeworfen, die Geräte für sich behalten zu haben, um sich selbst zu bereichern.

Geldstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft legt ihm weitere Diebstähle und Diebstahlsversuche zur Last: Ein halbes Jahr nach dem Vorfall in Oftringen soll er versucht haben, an der Luzerner Fasnacht eine Frau zu bestehlen, indem er in ihre Umhängetasche griff. Am selben Abend habe er aus der Handtasche einer anderen Frau 50 Franken und später in einem Restaurant ein Mobiltelefon geklaut. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zudem ein Vergehen gegen das Waffengesetz zur Last, weil er daheim einen TeleskopSchlagstock aufbewahrte. Als serbischer Staatsangehöriger darf er in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen besitzen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 175 Tagessätzen zu je 90 Franken, abzüglich eines Tags Untersuchungshaft sowie die Übernahme der Prozesskosten von 18099 Franken.

Ordnungsbusse angedroht
Vor Gericht erschien der Beschuldigte zusammen mit seiner Anwältin, um den Strafbefehl teilweise anzufechten. Besonders gegen den Vorwurf des mehrfachen Diebstahls von MediaMarkt-Paketen setzte er sich zur Wehr. «Ich habe nichts geklaut. Sowas habe ich gar nicht nötig», verteidigte sich der Mann. Er habe Beweise und könne seine Unschuld schwarz auf weiss belegen. Auf die Fragen der Gerichtspräsidentin – etwa, ob er beim Diebstahl die Etiketten an den Paketen vertauscht habe oder ob er vergessen habe, sie zu scannen – gab er keine Auskunft. «Ich will dazu nichts mehr sagen. Es gilt, was meine Anwältin sagt», fiel er der Gerichtspräsidentin während der Befragung mehrfach energisch ins Wort, bis diese ihm eine Ordnungsbusse androhte.

Die Anwältin des Mannes, der unter Alkoholeinfluss bereits mehrere Vorstrafen begangen hat, plädierte schliesslich auf Freispruch. Wo genau die Pakete mit den Kameras und Mobiltelefonen abhandengekommen sind, sei nicht nachvollziehbar. «Es kämen viele andere Personen in Frage», meinte sie. Videoaufnahmen vom Mediamarkt-Areal zeigten ausserdem, wie ihr Mandant alle Pakete wie vorgeschrieben einscannt. Sie erläuterte das System, das ein Paket auf dem Weg vom Sender zum Empfänger durchläuft. Die These, der Kurier habe im Zuge des Diebstahls Etiketten auf den Paketen ausgetauscht, mache keinen Sinn, weil sich dadurch der Transportverlauf des Pakets verändert hätte und es an einem anderen Zielort angekommen wäre.

Aus Blödsinn Sachen gestohlen
Die Vorfälle an der Luzerner Fasnacht bestreite ihr Mandant hingegen nicht. Geld und Handy habe er aber nicht mit der Absicht gestohlen, sich finanziell zu bereichern – er sei stark betrunken gewesen und habe aus Blödsinn gehandelt. Die 50 Franken und das einfache Mobiltelefon, das er am Boden eines Restaurants gefunden habe, ergäben zudem eine sehr kleine Deliktsumme. «Damit liegt ein geringfügiges und somit strafloses Vermögensdelikt vor.» Im Fall des Schlagstocks, den der Mann daheim aufbewahrte, sei nur eine geringe Geldstrafe angezeigt: Er habe diesen von einem Kollegen zur Reparatur erhalten und nie benutzt. «Mein Mandant war damals alkoholabhängig. Jetzt hat er sich wieder gefangen, hat einen festen Job und seit 2015 keine Strafeinträge mehr. Es wäre schön, wenn das so bleibt.»

Wie das Gericht über den Fall des 35-Jährigen entscheidet, steht noch aus. Das Urteil wird in den kommenden Tagen eröffnet.