
Landwirtin: «Ich gehe auf die Gemeinde und erschiesse dort alle!»
Das Aargauer Obergericht befasste sich mit dem Fall einer 61-jährigen Fricktaler Landwirtin, die unter anderem eine Betreibungsbeamtin massiv bedrohte. So sagte sie: «Ich gehe jetzt auf die Gemeinde, erschiesse dort alle und komme nachher aufs Betreibungsamt.»
Die Frau wurde auch tätlich. So schlug sie einmal einen Landwirt mit einer Metallstange auf den Kopf. Neben der Drohung und der Tätlichkeiten hat die Beschuldigte ihre Tiere nicht im Griff: Immer wieder büxen Kühe und Geissen aus und knabbern am Heu der Nachbarn oder an Baumrinden im Wald. Zudem haut ihr Hund regelmässig ab und ihre Wollschweine laufen Gefahr, in einer ungesicherten Gülle-Grube zu ertrinken.
Die Vorfälle gehen zurück bis ins Jahr 2013. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage in neun Punkten. Im Mai letzten Jahres wurde sie vom Bezirksgericht Rheinfelden schuldig gesprochen. Den Entscheid zog die Fricktalerin jetzt ans Obergericht weiter. Dort verlangte sie einen vollumfänglichen Freispruch.
Vor Obergericht forderte ihr Anwalt zuerst eine Sistierung des Verfahrens. «Meine Mandantin hat gegen alle Zeugen, die vor Bezirksgericht aussagten, Strafanzeige wegen Falschaussagen gestellt», so der Verteidiger. Damit die Verhandlung nun korrekt ablaufen könne, müsse das Gericht auf die Ergebnisse der Untersuchungen warten und dann die Zeugen nochmals befragen. Nach kurzer Beratung wies das Obergericht diese Anträge ab und die Verhandlung begann.
20 Jahre Nachbarschaftsstreit
Der Richter und die Angeklagte kannten sich schon aus einem vorherigen Prozess. Die Frau, eine ausgebildete Bäuerin, die auf ihrem Hof zeitweise auch ein Büro für Versicherungsmakler betrieb, bezieht wegen mehrerer Gebrechen eine IV-Rente. Ihren Hof im Fricktal führt sie trotzdem weiter.
Die Beschuldigte wurde rund eine Stunde befragt. Jeden Vorwurf wies sie vehement von sich und warf dem Richter vor, voreingenommen zu sein. Man würde Intrigen gegen sie spinnen. Manchmal schrie die Beschuldigte. «Ich werde nur laut, sonst tue ich aber nichts!» Es sei eine Lüge, dass sie die Betreibungsbeamtin bedroht haben soll.
Der benachbarte Landwirt, dem die Beschuldigte mit einer Metallstange auf den Kopf geschlagen haben soll, sass auch im Gerichtssaal. Ob der Aussagen der Frau schüttelte er immer wieder den Kopf. Die Fehde zwischen den beiden dauert schon seit 20 Jahren an. Zum Vorwurf sagte die Angeklagte: «Das kann gar nicht sein, ich stand hinter einem Zaun.»
Sie warf dem Landwirt vor, immer wieder die Polizei auf ihren Hof zu holen, obwohl es gar keinen Grund dafür gebe. Der betroffene Landwirt behauptete das Gegenteil und die Beschuldigte konterte, er habe sie schon mit einem Gewehr bedroht. Auf die Frage des Richters, ob sie denn mit den anderen Nachbarn gut auskommen würde, schwieg sie.
«Ich gehe vors Bundesgericht»
Dazu, warum ihre Tiere immer wieder ausbrechen, sagte sie, dass durch einen Vorfall mit einem Jagdhund der Zaun des Geheges kaputt gegangen sei. Mit der Reparatur wartete sie, bis Gelder der Versicherung eintrafen. Warum sie den Zaun nicht provisorisch flickte, beantwortete sie nicht. Der Oberrichter insistierte: «Es ist doch Tatsache: Alle zehn Tage steht die Polizei auf Ihrem Hof, weil Tiere ausbrechen und der Zaun nicht gesichert ist. Und Sie verändern nichts. Warum?» Er erhielt keine Antwort.
Die Polizei stellte während ihrer zahlreichen Kontrollen auf dem Hof fest, dass der Zaun nie unter Strom stand. Auch hier sagte die Beschuldigte, das seien Lügen. «Wie wollen die das denn herausfinden? Kein Polizist fasst an den Zaun und testet das!», rief sie. Der Richter sah das anders. «Ich traue einem durchschnittlichen Aargauer Polizisten zu, Elektrizität auf einem Zaun festzustellen.»
Erstes Urteil bestätigt
Der Anwalt der Beschuldigten ging in seinem einstündigen Plädoyer jeden der neun Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nochmals durch und forderte einen Freispruch für die Frau. Die Landwirtin hatte das letzte Wort. Auch sie hoffe auf einen Freispruch, sagte sie. Sonst lande der Fall vor Bundesgericht – wo schon jetzt ein anderer Fall zur Beschuldigten behandelt wird.
Das Obergericht liess sich davon nicht beeindrucken und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts. Dieses hatte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken und einer Busse von 2500 Franken verurteilt. «Mit dieser Strafe sind Sie günstig weggekommen», so der Richter. Zur Drohung und zum Schlag mit der Metallstange sagt er: «Sie machen den Eindruck einer sehr impulsiven Frau.»
In Kombination mit den Zeugenaussagen sehe er keinen Grund, an ihrer Schuld zu zweifeln. Weiter habe die Landwirtin keine Motivation gezeigt, den Zaun des Geheges zu reparieren und die Tiere am Ausbrechen zu hindern. Zur Aussage der Frau, sie gehe vors Bundesgericht, sagte der Richter: «Sie sollten sich zuerst überlegen, was sie an Ihrem Leben ändern können und vielleicht Hilfe holen.»