
Lecke Abwasserrohre stinken nicht – Kanalfernsehen ist unabdingbar
Die Vorgaben der Umweltgesetzgebung sind klar: Keine verschmutzten Abwässer dürfen ins Erdreich oder gar das Grundwasser gelangen. Dies gilt für die öffentliche Kanalisation genauso wie für die privaten Hausanschlüsse. «Der Unterhalt und die Sanierung der privaten Abwasserinfrastruktur ist Sache des Eigentümers», heisst es bei der Stadt Zofingen. «Die Hausanschlüsse können als letzte Meile der Kanalisation bezeichnet werden.» Die private Grundstücksanschlussleitung ist derjenige Abschnitt, welcher vom Haus bis an die öffentliche Kanalisation verläuft. Das Eigentum wechselt nicht an der Grundstücksgrenze.
Die ISS im Anflug
Wie sieht die Realität aus, wo befinden sich die Hausanschlüsse – und wie ist es um deren Zustand und jener der öffentlichen Leitungen bestellt? Ab Januar erfasst die ISS Kanal Services AG – sie hat im Submissionsverfahren obsiegt – im Auftrag der Stadt den Zustand der Hausanschlüsse und der Kanalisation. «Die Leitungen können in einem Arbeitsgang mittels Spezialgeräten gespült, gefilmt und lagemässig erfasst werden», schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung. Als Resultat erhält die Liegenschaftseigentümerschaft eine Dokumentation mit einem Auszug des Abwasserkatasters, einer Zustandsbeurteilung und einer allfälligen Sanierungsaufforderung mit einer Grobkostenschätzung.
Lecks ohne Geruch
Wichtig: Lecke Abwasserrohre stinken nicht – nur Kanalfernsehen bringt Schäden an den Tag. Bei defekten oder ungenügend unterhaltenen Leitungen ist auch für die Bewohner des betroffenen Hauses die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet. Ein Wasserrückstau kann zu einem «gefüllten» Keller führen.
Was kostet die Kontrolle die Hauseigentümerinnen und -eigentümer? Ist der Roboter zur Kartografie in der Abwasserröhre, dann kann er diese auch gleich auf Lecks hin untersuchen, sagte sich der Stadtrat und beantragte im November 2016 vom Einwohnerrat 2,14 Millionen Franken für Kartierung und Prüfung aller Leitungen.
Gratis private Leitungen auf ihre Dichte hin kontrollieren, das fand im Stadtparlament keine Mehrheit. Es beschloss, pauschal einen Betrag von 250 Franken in Rechnung zu stellen. Dafür waren nicht nur Ordnungspolitiker oder «Sparapostel» verantwortlich, sondern auch Leute, welche sich rechtliche Gedanken machten. Dass der Verursacher einer Grundwasserverschmutzung zur Kasse gebeten wird, ist klar. Aber eine gesetzliche Pflicht des Kantons für den Grundeigentümer, seinen Abwasseranschluss prüfen zu lassen, gibt es die?
Über die Gemeinde ja, sagte Jürg Möckli. Er ist Vorstandsmitglied beim Verband der Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). «Eine Gemeinde darf jederzeit einen Nachweis über den Zustand einer privaten Abwasserleitung verlangen», hält der Fachmann fest.
Dies, eine systematische Kontrolle, hat der Einwohnerrat zum Beschluss erhoben. Nur wer seinen Anschluss in den letzten zehn Jahren hat inspizieren lassen, wird vom kommunalen Prüfprogramm dispensiert. «250 Franken pauschal, das ist ein äusserst fairer Preis», sagt Möckli. Wie auch, dass alle Abwasseranlagen regelmässig geprüft werden müssen. Offene Fragen aus dem Kreis der Betroffenen?
Am Montag, 6. November, gibt es um 19 Uhr im Rathaus Zofingen einen Info-Anlass.