
«Legaler Hanf»: Vorsicht bei CBD-Hype geboten
Von rund 6400 Lebensmitteln, Trinkwasser und Gebrauchsgegenständen wie Modeschmuck mussten 2017 analog dem Vorjahr 9,1 Prozent der Proben beanstandet werden. Die meisten Beanstandungen durch die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern hatten mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene als Ursache. Diese sind vielfach auf eine unsachgemässe Handhabung wie die Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen. Mengenmässig weniger bedeutsam waren Verunreinigungen oder Mängel bei der Kennzeichnung.
Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure 1650 Inspektionen durchgeführt, namentlich in Trinkwasserversorgungen sowie Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Aspekte wie Sauberkeit und Zustand der Infrastruktur, die Ausbildung der Mitarbeitenden oder die Verarbeitung von Lebensmitteln vor Ort wurden angeschaut. Bei über 90 Prozent (analog Vorjahr) der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt. Bei 115 Betrieben (rund 9 Prozent) wurden grössere Mängel vorgefunden. «Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie umgehend Massnahmen treffen mussten und künftig häufiger von der Lebensmittelkontrolle überprüft werden», sagt Kantonschemiker Silvio Arpagaus.
Vorsicht bei Heilversprechen
Der sogenannte «legale Hanf» und daraus hergestellte Produkte haben 2017 in Angebot und Nachfrage rasant zugenommen. Die Palette der in Shops und Internet angebotenen Produkte, welche das nicht berauschende CBD enthalten, ist breit. Es handelt sich dabei um Rohstoffe wie Hanfblüten oder -pulver, verarbeitete Produkte, Nahrungsergänzungsmittel als Kapseln oder Tabletten, Liquids für e-Zigaretten, Tabakersatzprodukte, Duftöle oder Salben. Auch wenn Produkte, die weniger als ein Prozent des berauschenden Wirkstoffes THC enthalten, nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können sie nicht nach Belieben vertrieben und beworben werden. Fälschlicherweise werden CBD-angereicherte Lebensmittel gerne mit Heilversprechen beworben, beispielsweise mit «schmerzlindernd» oder «entzündungshemmend». Kantonschemiker Arpagaus stellt klar: «Tatsächlich handelt es sich bei diesen Produkten nicht um Heilmittel, ihre Wirkung ist nicht belegt. Oftmals ist sogar Vorsicht geboten. Je nach Quelle der Produkte ist auch die Unbedenklichkeit nicht sichergestellt.» Es sei eine zentrale Pflicht der Betriebe, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Anforderungen genügen. «Wir prüfen im Rahmen unserer Aufgaben, ob diese wahrgenommen wird und verfolgen die Entwicklungen im CBD-Markt weiterhin aufmerksam», so Arpagaus.
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Dort wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittel