
Letzte Frist für Mieter des Rothrister Strebel-Areals – sonst räumt eine externe Firma
Vor über drei Jahren wütete auf dem Strebel-Areal in Rothrist ein Grossbrand. Seither kam vieles ans Licht: Die Tatsache, dass die Aargauische Gebäudeversicherung gegen den österreichischen Liegenschaftsbesitzer einen Versicherungsausschluss verfügte; Kleinfirmen als Untermieter, die für dieses Gelände gar nicht vorgesehen sind – und Untermieter, die sich ihr Geld als Hehler und Bankräuber verdienten.
Lange Zeit ging nichts auf dem Areal. Bis im letzten Herbst schliesslich die Gemeinde Rothrist den Druck auf die Reconsa AG, über die der Besitzer die Gebäude vermietet, erhöhte. Zwei Vollstreckungsverfügungen wurden publiziert: Eine zwecks der Räumung der nach dem Brand teilweise noch genutzten Hallen, die andere bezüglich der Räumung der Brandruine inklusive einer fachgerechten Entsorgung von Schadstoffen. Ungefähre Kosten, sollte die Reconsa und ihre sechs Untermieter den Vollstreckungsverfügungen nicht nachkommen: 25 000 Franken, respektive 540 000 Franken.
Die Reconsa AG reichte dagegen Beschwerde ein. Das Aargauer Verwaltungsgericht trat darauf allerdings nicht ein. Sein Urteil ist seit dem 8. Februar rechtskräftig und vollstreckbar. Entsprechend hat die Gemeinde einen ihren beiden Vollstreckungsentscheide vom 14. September reaktiviert und gestern im Amtsblatt publiziert: Die Reconsa AG sowie ihre sechs Untermieter sind angehalten, die Hallen 2, 5, 6, 7, 8, 16, 21 und 22 bis spätestens zum 6. April um 20 Uhr komplett zu räumen.
Sollte diesem Entscheid nicht Folge geleistet werden, übernimmt die benachbarte E. Flückiger AG ab dem 8. April unter polizeilicher Aufsicht die Räumung. Sämtliche Materialien, Gegenstände und Fahrzeuge werden auf Kosten der Reconsa AG und ihrer Untermieter entsorgt.
Zu den neusten Entwicklungen wollte der Rothrister Gemeinderat gestern keine Stellung nehmen, insbesondere auch nicht, wie es mit dem zweiten Vollstreckungsentscheid weitergeht. Gemeindeammann Ralph Ehrismann verwies darauf, dass es nun um einen polizeilichen Akt gehe, den die Gemeinde angestossen habe.