
Luzerner Parlament lehnt Mindestlohn ab
Der Kanton Luzern führt keinen Mindestlohn ein. Der Kantonsrat hat eine Forderung der SP nach einem minimalen Stundenlohn von 20 Franken abgelehnt, weil ein solcher Eingriff unerwünschte Folgen haben würde. Marcel Budmiger (SP) sagte am Dienstag im Kantonsrat, er verlange mit seiner Motion nur ein Minimum zur Grundsicherung. Arbeit solle sich lohnen. In vielen Fällen reiche das Einkommen heute trotz Vollzeitarbeit aber nicht. Die Hälfte der Arbeitnehmer würden nicht von einem Gesamtarbeitsvertrag profitieren. Über die Sozialhilfe müssten die Steuerzahler folglich Unternehmen subventionieren, die Niedriglöhne zahlten.
Die bürgerlichen Fraktionen konnten der Forderung nach einem Mindestlohn nichts abgewinnen. Ruedi Stöckli (SVP) sagte, ein staatliches Lohndiktat widerspreche der Bundesverfassung. Helen Schurtenberger (FDP) erklärte, ein Mindestlohn könnte junge Leute von der Ausbildung abhalten. Mit solchen Fehlanreizen könne dem Fachkräftemangel nicht begegnet werden. Auch CVP und GLP lehnten einen gesetzlichen Minimallohn ab.
Der Regierungsrat hatte in seiner schriftlichen Antwort ausgeführt, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger jährlich steige. Die Einkommen reichten im Niedriglohnbereich nicht zur Existenzsicherung. Allerdings habe das Schweizer Stimmvolk 2014 die Einführung eines Mindestlohnes abgelehnt. Der Regierungsrat beantragte deswegen, die Motion abzulehnen. Das Parlament folgte dem mit 87 zu 23 Stimmen.
Gegen Steuererleichterung
Krankenkassenprämien können im Kanton Luzern weiterhin nicht vollständig von der Steuer abgezogen werden. Der Kantonsrat hat sich mit 85 zu 18 Stimmen gegen eine solche Steuererleichterung ausgesprochen, weil das sozialpolitische Ziel, den Mittelstand zu entlasten, verfehlt würde.
SVP-Kantonsrat Robi Arnold wollte mit einer Motion erreichen, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien vollständig bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Die Prämien würden den Mittelstand enorm belasten, insbesondere jene Personen, die knapp zu viel verdienen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten, begründete er seinen Vorstoss. Die Mitbürger erwarteten, dass sie ernst genommen werden.
Heute gelten beim Steuerabzug Höchstbeträge von 4900 Franken für Verheiratete und 2500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Dies soll nach dem Willen des Kantonsrats so bleiben. Arnolds Vorschlag sei nur eine Pflästerlipolitik, packe das Problem steigender Gesundheitskosten aber nicht an, sagte etwa Michèle Graber (GLP). Die Gegner des Vorstosses wiesen alle darauf hin, dass die Motion, die Arnold selbst in ein Postulat abschwächte, das selbst gesteckte Ziel nicht erreichen würde. Wegen der Steuerprogression würde von einem vollständigen Abzug nicht in erster Linie der Mittelstand, sondern es würden Personen mit hohem Einkommen profitieren. Es würde genau das Gegenteil von dem erreicht, was Arnold wolle, sagte Urban Frye (Grüne).
Spitalfusion wird weitergeführt
Der Luzerner Kantonsrat stoppt den Fusionsprozess zwischen den Spitälern der Kantone Luzern und Nidwalden nicht. Mit einem Marschhalt würde nichts gewonnen, befand die Mehrheit des Parlaments. Per 2020 soll das Kantonsspital Nidwalden eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. Die beiden Kantone haben deswegen im November 2018 in Stans einen Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet. Bereits 2009 hatten Luzern und Nidwalden eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze beschlossen. (sda)