Medizinal-Cannabis: Bundesamt für Gesundheit schikaniert Firmen und Patienten

Erleichterte Abgabe frühestens ab 2021

Der Nationalrat ist für erleichterte Abgabe von Cannabis an chronisch Kranke. Aber so schnell geht das nicht.

Es ist paradox. Während Juristen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die Hersteller von Medizinalcannabis ausbremsen, legt die Politik den Vorwärtsgang ein. Bundesrat Alain Berset (SP), dem das BAG untersteht, hat Anfang Juli angekündigt, dass der Zugang zu Medizinalcannabis erleichtert werden soll. Gestern Mittwoch überwies der Nationalrat stillschweigend eine Motion der Gesundheitskommission, die das Gleiche verlangt. Die gesetzlichen Grundlagen sollen so angepasst werden, dass Medizinalcannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann. Heute braucht jeder Patient eine Ausnahmebewilligung des BAG, und dieses hat zuletzt die Schraube in mancher Hinsicht angezogen (siehe Haupttext links). Laut der Gesundheitskommission könne Cannabis Schmerzen, Übelkeit, Krämpfe oder Schwindel der Betroffenen lindern, wenn sonst keine Medikamente mehr wirkten. Über den Vorstoss muss nun noch der Ständerat entscheiden.

Es dürfte aber noch eine Weile dauern, bis die Schwer- und Chronischkranken leichteren Zugang zur Arznei erhalten. «Im besten Fall, das heisst wenn die Vorlage ohne irgendwelche Verzögerungen durch beide Räte geht und die Referendumsfrist ungenutzt abläuft, ist eine Inkraftsetzung im Frühjahr 2021 denkbar», heisst es auf Anfrage beim BAG.

Deutschland etwa ist da schon viel weiter. Seit letztem Jahr können sich Schwerkranke Medizinalcannabis vom Arzt verschreiben lassen. Die Nachfrage ist seither sprunghaft angestiegen. (Hay)

In Deutschland herrscht ein Notstand. «Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Niederlande um Unterstützung bei der Versorgung von schwerkranken Patienten mit Medizinalhanf gebeten», schilderte der «Spiegel» die Lage Ende August. Bis zu 1,5 Tonnen Cannabis soll Holland künftig jährlich nach Deutschland liefern. Bisher waren es 700 Kilo pro Jahr.

Auch in der Schweiz herrscht Notstand. Ein Notstand der anderen Art. An Medizinalcannabis würde es hier nicht fehlen, und zahllose Bauern wären interessiert, sich durch den Anbau einen Zustupf zu verdienen. Aber einige Technokraten des zuständigen Bundesamts für Gesundheit (BAG) in Bern legen den Herstellern der Arznei zunehmend Steine in den Weg. Und ohne BAG geht nichts, denn für den Anbau, Verarbeitung und Verkauf von Cannabis, ein immer noch verbotenes Betäubungsmittel, braucht es eine BAG-Ausnahmebewilligung.

Samuel Steiner, als Berner Kantonsapotheker nahe am Geschehen, sagt: «Der Anbau und die Abgabe von Medizinalcannabis erfolgten viele Jahre lang problemlos, nie gab es meines Wissens Zwischenfälle oder Beanstandungen.» Nur: «Vor einiger Zeit gab es Probleme mit dem BAG. Warum, ist mir nicht klar. Möglicherweise waren es einzelne Personen, die sich übereifrig mit der Materie befassten.»

Insider sagen, dass seit gut einem Jahr im BAG nicht mehr Mediziner den Bewilligungsprozess prägen, sondern einige Juristen aus der Rechtsabteilung.

«Schon fast böswillig»
Eines der BAG-Opfer war die Cannapharm AG im bernischen Burgdorf von Markus Lüdi. Obwohl die Firma nie Anlass zu Klagen gab, behinderten die Juristen des Bundesamts letztes Jahr zeitweise die Inlandversorgung massiv. Der Entscheid war zwar in Teilen krass falsch, aber er wurde erst nach langem Hin und Her und hohen (Anwalts-)Kosten für das Unternehmen korrigiert.

Kantonsapotheker Steiner stellt fest: «Es ist schon fast böswillig, wenn Behörden plötzlich mit ihrer spitzfindigen Auslegung und Anwendung des bestehenden Rechts eine gut funktionierende Versorgung dieser Patienten mit Cannabis-Präparaten stören oder sogar verhindern.» Dabei, betont Steiner: «Es geht hier einzig um medizinischen Gebrauch von Cannabis, nicht um den Freizeitkonsum. Es geht, das sehe ich auch in den Dossiers, die über meinen Tisch gehen, um Patienten in grosser Not – mit chronischen Schmerzen nach operativen Eingriffen und bei Krebs, Tetraplegiker mit Krämpfen, MS-Patienten mit Krämpfen, Leute mit schwersten Krankheiten. Es geht darum, diesen Personen eine gewisse Hilfe zu geben, ihre Leiden zu mildern.»

Die Burgdorfer Cannapharm etwa lässt bei einem Freiburger Bauern unter strengen Sicherheitsvorkehrungen Cannabis anbauen, das zu medizinischen Extrakten verarbeitet wird. Die Medizin wird von der weitherum bekannten Bahnhof-Apotheke in Langnau BE an die Kranken abgegeben. Das wird genau und streng kontrolliert, jeder einzelne dieser Patienten braucht eine Bewilligung des BAG, damit er die Extrakte beziehen kann.

Von THC und CBD
Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Er enthält zahlreiche Wirkstoffe, die bekanntesten sind THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). THC hat eine berauschende Wirkung, was der Grund ist, warum Cannabis als verbotenes Betäubungsmittel gilt. CBD dagegen ist nicht berauschend, es wirkt aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend. Hersteller von Medizinalcannabis züchten gezielt Cannabispflanzen mit einem günstigen Verhältnis von THC und CBD. Rund 3000 Patienten in der Schweiz haben derzeit eine Ausnahmebewilligung des Bundes für die Verwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln. Für Bauern ist der Anbau von Medizinalcannabis lukrativ, sie können ein Zusatzeinkommen von 10 000 Franken erzielen.

Die Schikanen des BAG haben mitunter groteske Folgen. «Es kam zur absurden Situation, dass Patienten vom BAG Ausnahmebewilligungen für ein Jahr erhielten. Die Hersteller der Arznei aber erhielten nur befristete Bewilligungen für ein paar Monate», erinnert sich Steiner.
Nicht nur Cannapharm leidet am BAG. Alex Klöti, Leiter Operations bei der Appenzeller Hänseler Pharma, sagt: «Der Einsatz von THC-haltigen medizinischen Cannabisprodukten bei Schmerzen und Spastik ist teilweise sehr erfolgreich und medizinisch gut dokumentiert. Die Anforderungen der Behörden für den medizinischen Einsatz von THC-haltigen Cannabisprodukten sind unverhältnismässig hoch. Das Bewilligungsverfahren dauert zu lange und ist aufwendig sowie kompliziert entlang der gesamten Lieferkette.» Er betont: «Gegenüber anderen potenten Betäubungsmitteln sind die Auflagen ebenfalls unverhältnismässig.»

Während das BAG bei der Herstellung von Medizinalcannabis fürs Inland auf die Bremse tritt, würgt es den Export gleich ganz ab. Dabei wäre die Ausfuhr lukrativ, der internationale Markt boomt wie noch nie. Eine Chance auch für die Bauern, die den Hanf anbauen.

Amin Chaanin, Forschungs- und Entwicklungsleiter bei Zeller Vitaplant in Uttwil TG sagt: «Wir haben vor einigen Jahren die Möglichkeit des Exportes gehabt und wir lieferten Cannabis an Deutschland. Das hat sich aber jetzt geändert. Vor kurzem wurde beispielsweise unser Gesuch für die Lieferung von Mustern an eine renommierte Firma in Deutschland abgelehnt.» Er betont: «Ich möchte unterstreichen, dass die Schweiz auf diesem Gebiet wenig Flexibilität zeigt. Eine kanadische Firma hat vor kurzem eine Niederlassung in Portugal für die Produktion von THC-Cannabis-Blüten eröffnet und sie wird sicherlich ihre Produktion an Deutschland und andere europäische Länder verkaufen.»

Aber in der Schweiz blockt das BAG alles ab, wie auch die Cannapharm AG erfuhr. Sie stellte Anfang 2017 das Gesuch, 1500 Pflanzen für den Export nach Deutschland anzubauen, was vielleicht 150 Kilo Blüten und gegen 400 Liter Extrakte ergeben hätte. Nach diversen Sistierungen, Nicht- und Falschentscheiden des BAG wiesen die Bundesjuristen das Gesuch 2018 definitiv ab.

BAG-Schuss in den Ofen
Aber Cannapharm hatte die Pflanzen wie üblich anbauen lassen in der Annahme, die Bewilligung komme noch. Als sie sich verzögerte, liess die Firma das Cannabis mit Zustimmung der Freiburger Staatsanwaltschaft ernten, trocknen und unter Mithilfe der Freiburger Kantonspolizei versiegelt einlagern. Trotzdem reichten die eifrigen BAG-Juristen Anfang 2018 Strafanzeige gegen die Firma und den Bauer ein. Wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Schuss in den Ofen: Sowohl die Freiburger als auch die Berner Staatsanwaltschaft sahen keinen Anlass, Verfahren einzuleiten. Die Kosten gingen zulasten der Kantonskassen.

Amin Chaanin von Vitaplant im Thurgau sagt: «Wir werden als schweizerische Firmen sehr stark benachteiligt und dürfen trotz der Vorlage von allen notwendigen Voraussetzungen nicht an Deutschland Cannabis exportieren. In Deutschland ist die Nachfrage für Cannabis-Blüten zurzeit sehr gross und das Land sucht nach Quellen, um den Bedarf zu decken. Mitbewerber aus Holland, Kanada oder Österreich dürfen nach Deutschland exportieren. Wir oder unsere Kollegen aus der Schweiz bekommen keine Bewilligung, obwohl die Produktion bewilligt wurde.»

Immer mehr Staaten setzen auf medizinisches Cannabis, ein Milliardenmarkt entsteht. Auch wenn selbst ehemalige BAG-Juristen sagen, der Export könnte schon nach geltendem Recht bewilligt werden, bleibt das Bundesamt für Gesundheit hart. «Die geltenden gesetzlichen Vorgaben lassen den Export nicht zu», sagt ein Sprecher. «Um einen solchen zu ermöglichen, wäre eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes notwendig. Ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss ist hängig und wird vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.»
Markus Lüdi von Cannapharm muss seine 150 Kilogramm hochwertige Cannabis-Blüten, die er exportieren wollte, vernichten. Sie können ohne Qualitätsverlust nicht beliebig lange gelagert werden. Und bis das Gesetz allenfalls angepasst ist, dauert es Jahre.