
Messerangriff in Oftringen: Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen heute 32-jährigen Türken, der am 1. September 2016 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums a1 in Oftringen einen gleichaltrigen Türken mit einem Messer verletzte, Anklage wegen versuchten Mordes erhoben.
Am Donnerstagmittag, 1. September 2016, wurde ein heute 32-jähriger Türke auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum a1 in Oftringen mit einem Messer am Oberschenkel so schwer verletzt, dass er gleichentags noch operiert werden musste. Als mutmasslichen Täter konnte die Staatsanwaltschaft einen heute 32-jährigen Türken festnehmen, welcher noch immer in Untersuchungshaft ist.
Skrupelloses Vorgehen gemäss Anklage
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in der Anklage vor, dass er in der Absicht, den Geschädigten zu töten, mit diesem unter einem Vorwand ein Treffen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums a1 in Oftringen vereinbart hatte. Der Beschuldigte begab sich dann am 1. September 2016 um 12.30 Uhr zusammen mit einem Bekannten zum vereinbarten Treffpunkt, wobei er versteckt ein Messer mit sich führte.
Nach einen Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten erhob sich der Beschuldigte und ging schliesslich zum Angriff über. Er kickte dem Geschädigten, welcher am Boden kauerte, völlig unverhofft und mit voller Wucht mit dem Fuss ins Gesicht. Daraufhin verpasste er ihm einen Schwedenkuss und schlug ihm mit den Fäusten fünf bis sechsmal gegen das Gesicht. Als es den Anschein machte, dass sich der Beschuldigte beruhigt hatte, zog er plötzlich das Messer und stach mehrfach auf sein Opfer ein.
Letztendlich gelang es dem Bekannten des Beschuldigten, diesen zurückzuziehen, woraufhin sich der Beschuldigte losriss und floh. Der Geschädigte erlitt durch den Angriff teilweise klaffende Schnittverletzungen am Oberschenkel, Hautein- und Unterblutungen sowie Schürfungen am ganzen Körper.
Beschuldigter bestreitet Vorwurf
Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf. Er räumt ein, dass es zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, er sei aber vorgängig provoziert und bedroht worden. Zudem habe er keine Tötungsabsicht gehabt und habe kontrolliert und gezielt auf die Extremitäten seines Opfers gestochen. Zu keinem Zeitpunkt habe er die Tötung seines Gegenübers gewollt oder auch nur in Kauf genommen.
Wiederherstellung der Ehre
Die Anklage geht davon aus, dass der Hintergrund der Tat in familiären Problemen zu sehen ist. So soll der Beschuldigte herausgefunden haben, dass sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und Kontakte zum Geschädigten pflegte. Aufgrund dessen soll sich der Beschuldigte in seiner Ehre verletzt gefühlt und aus Rache gehandelt haben. Der Beschuldigte bestreitet dies.
Anträge erfolgen vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge vor Gericht bekannt geben. Mord wird nach Art. 112 StGB mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren bestraft, wobei die Strafe gemildert werden kann, wenn es sich wie vorliegend um einen Versuch handelt. Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig.