
Missbrauch: Zahlreiche Läden und Restaurants spielen illegal Musik ab
Welche Musik läuft in Ihrem Lieblingsrestaurant, Ihrer Bar oder Ihrem Fitnesscenter? Egal ob ein neuer Pop-Song, Techno- oder Lounge-Sound – es ist gut möglich, dass es eine Playlist von Spotify ist. Der schwedische Musikstreamingdienst hat weltweit über 270 Millionen Nutzerinnen und Nutzer, rund 140 Millionen davon zahlen für die werbefreie Premiumversion. In der Schweiz kostet diese 12,95 pro Monat.
Das Problem: Unternehmen dürfen Spotify-Musik öffentlich gar nicht abspielen. In den Nutzungsbedingungen steht klipp und klar, dass Spotify nur zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung gedacht ist. Das gleiche gilt für Abos bei den vergleichsweise kleineren Anbietern Apple Music, Amazon Music oder Deezer. In den AGB heisst es jeweils stets: Die gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.
Der Grund ist logisch und lässt sich wie folgt veranschaulichen: Während ein Privatnutzer vielleicht eine Stunde pro Tag Musik hört, lässt eine Bar viele Stunden lang und für viele Ohren Musik laufen. Ein so intensiver Konsum wird von einem günstigen Privat-Abo bei weitem nicht abgedeckt. Kommt hinzu, dass die Bar dank der Musik, die für die Gäste ein angenehmes Ambiente kreiert, Geld verdient.
Missbrauch schadet Musikbranche massiv
Viele Betriebe in der Schweiz greifen zur Beschallung ihrer Ladenfläche, Büroräume oder Tanzschule trotzdem auf die Flatrate dieser Anbieter zurück, sei es aus Unwissen, Bequemlichkeit oder unternehmerischem Kalkül. Das weiss Harry Schneider, Marketingchef von Moodmountain. Die Firma in Spreitenbach bietet unter anderem markenspezifische Musik und Duftmarketing an, etwa für Kunden im Detailhandel. Dank einem idealen Ambiente, so das Geschäftskonzept, soll die Kauflust der Konsumenten gesteigert werden.
«Zahlreiche Betriebe missbrauchen Spotify», sagt Schneider. Bei Gesprächen mit Kunden bekomme er oft zu hören, dass diese einfach Spotify-Playlists abspielen würden. Damit begehen sie allerdings Vertragsbruch und schaden letzten Endes den Plattenlabels und Musikern, die für ihre Arbeit weniger entlöhnt werden. «Das schadet auch dem professionellen Musik-Business massiv. Denn dieses bietet Musikkonzepte an, die allesamt rechtmässig abgegolten werden», sagt Schneider.
Spotify und Apple bieten Business-Versionen an
Wer die Täter sind und wie viele es ungefähr gibt, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Kontrolliert wird das nur ungenügend. Schneider spricht von namhaften Gastroketten, von Boutiquen, Coiffeursalons oder Nagelstudios. Er schätzt, dass Betriebe mit weniger als fünf Filialen meistens einfach Spotify laufen lassen. «Grössere Player wie C&A und Manor oder Shoppingcenter sind hingegen vorbildlich. Diese kennen die Vorschriften und missbrauchen solche Musikdienste in der Regel nicht.»
Der lukrative Business-to-Business-Bereich lockt auch weitere Streamingdienste an. Apple zog vergangenen November mit Apple Music for Business nach, das laut dem Wall Street Journal unter anderem vom bekannten Londoner Warenhaus Harrods genutzt wird. Apple kooperiert dafür mit PlayNetwork, das Musik für Detailhandel, Gastronomie und Hotellerie anbietet. Wie viel das neue Angebot kostet, ist nicht bekannt und hängt wohl von Faktoren wie Land, Fläche und Anzahl Filialen ab. Auf der Website können interessierte Unternehmen lediglich eine allgemeine Anfrage stellen.
Unternehmen müssen zusätzliche Gebühr an Suisa zahlen
Weshalb Unternehmen wie Spotify nicht selbst gegen den Missbrauch vorgehen oder zumindest auf der Homepage prominenter auf die Business-Version hinweisen, ist unklar. Schliesslich entgeht ihnen dadurch selber viel Geld. Spotify kommentiert das auf Anfrage nicht. Lorenz Haas, Geschäftsführer von IFPI Schweiz, dem Branchenverband der Musiklabels, äussert eine Vermutung: «Vielleicht befürchtet Spotify eine Belastung des Images und will nicht als Polizist auftreten.»
Auch der Branchenverband und die Urheberrechtsgesellschaft Suisa gehen nicht dagegen vor. Angesichts des grossen Aufwands wäre das nicht möglich, heisst es. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen Spotify, Radio oder CDs abspielen lässt, zieht die Suisa jedoch einen sogenannten Tarif für Hintergrundmusik ein. Diesen müssen Unternehmen zusätzlich zu allfälligen Abos bezahlen. Letztes Jahr hätten rund 120’000 Unternehmen die Gebühr bezahlt – doch auch dort gibt es solche, die ermahnt werden müssen.