
Missbrauchte der Rentner seine behinderte Nachbarin?
Er war nicht nur ein Nachbar, er war ein guter Familienfreund. Gemeinsam fuhren sie in den Urlaub. Verbrachten ihre Freizeit zusammen. Sprachen über Gott und die Welt. Vertrauten einander. Es war eine Freundschaft, wie sie wohl unter so manchen Mietern in einem Schweizer Mehrfamilienhaus entsteht. Doch im Dezember 2015 zerbricht diese gute Beziehung mit einem Schlag. Nachdem die geistig behinderte Tochter der Familie F.* am Abend von einem Besuch bei ihrem Nachbar W.* zurückkehrt, wirkt sie verstört und verwirrt. Auf Nachfragen der Mutter gesteht die damals 27-jährige, mit W. sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Es soll gar zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die junge Frau gibt gegenüber ihrer Mutter an, dass die sexuellen Handlungen gegen ihren Willen geschehen seien. Die Mutter und der Stiefvater zeigen den damals 73-jährigen W. schliesslich bei der Polizei an.
Mit Geschenken überhäuft
Laut der Anklageschrift stellt der Vorfall im Dezember 2015 nur die Spitze des Eisbergs dar. Bereits in den Monaten zuvor soll es zu ähnlichen sexuellen Übergriffen gekommen sein. Die geistig behinderte Frau verbrachte viel Stunden ohne ihre Eltern in der Wohnung des Beschuldigten. «Er bot an, auf sie aufzupassen, wenn wir zum Beispiel einkaufen gingen», erzählte die Mutter vor Gericht. «Wir haben uns nichts dabei gedacht. Wir vertrauten ihm.» Die junge Frau habe gerne Zeit bei ihrem Nachbar verbracht. Öfters lud W. sie ins Kino ein, ging mit ihr Eis essen. Zudem überschüttete er sie mit Geschenken. Im Frühjahr 2015 fuhr die Familie F. gemeinsam mit W. und dessen damaliger Freundin in den Urlaub. Dass W. während diesem Urlaub öfters das Gesäss ihrer Tochter streichelte und sie auf den Mund küsste, empfanden die Eltern zu diesem Zeitpunkt nicht als problematisch. An einem Abend im Urlaub bot W. zudem an, die junge Frau zu betreuen, um den Eltern ein paar freie Stunden zu ermöglichen. «Er wollte mit ihr an den Strand gehen», erinnerte sich die Mutter. Die Eltern erfuhren erst später, das W. ihre Tochter an diesem Abend mit auf sein Hotelzimmer genommen und dort erfolglos versucht hatte, den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen. Der jungen Frau sagte er zudem, sie seien nun verlobt. Als die Frau ihren Eltern später von der Verlobung erzählte, taten diese es als Scherz ihres Freundes ab. Ihren Freund, den das Ehepaar F. vor Gericht als notorischen Fremdgänger und Frauenheld bezeichnete.
Beschuldigter nicht am Prozess
Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen gingen die Richter insbesondere der Frage nach, inwiefern die geistig behinderte Frau in der Lage war zu erfassen, was mit ihr geschah und ob sie bezüglich der sexuellen Handlungen urteilsfähig war. So soll die Frau in einer ersten Befragung ausgesagt haben, alles sei gegen ihren Willen geschehen. In einer weiteren Befragung ohne die Anwesenheit ihrer Mutter habe sie ausgesagt, sie habe es freiwillig getan. Gegenüber Betreuern der Institution, bei welcher sie tagsüber arbeitete, sagte sie zudem, das W. ihr Freund sei und sie ihn heiraten werde.
Der Beschuldigte W. blieb dem Prozess fern und liess sich durch seinen Anwalt dispensieren. Sein Mandant sei geistig verwirrt und nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen, führte der Verteidiger aus. Daher konnten lediglich die Zeugenbefragungen erfolgen. Die Gerichtsverhandlung soll zu einem späteren, noch unbekannte Zeitpunkt weitergehen. Dann soll idealerweise auch der Beschuldigten zum Sachverhalt befragt werden.
*Namen geändert