
Mit 105 km/h mehrere Fahrzeuge auf dem Trottoir überholt
Es waren einige Straftaten, die dem 26-Jährigen vor dem Bezirksgericht Zofingen zur Last gelegt wurden. Unter anderem hatte sich der Schweizer für qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Fahren ohne Berechtigung und mehrfachen Betäubungsmittelkonsum zu verantworten. Hauptanklagepunkt war die Verfolgungsjagd, welche sich der Mann im Oktober 2018 mit der Polizei lieferte.
Den Kreisel falsch herum befahren
Der Beschuldigte fuhr damals mit seinem VW Golf von Rothrist Richtung Murgenthal. Dabei war der einschlägig vorbestrafte Mann weder im Besitz eines Führerausweises – sein Führerausweis auf Probe war bereits fünf Jahre zuvor annulliert worden –, noch hatte das Fahrzeug gültige Kontrollschilder.
Eine vorbeifahrende Polizeipatrouille wollte ihn kontrollieren und nahm daher mit Blaulicht die Verfolgung des VWs auf. Daraufhin flüchtete der zum Tatzeitpunkt bekiffte Fahrer mit übersetzter Geschwindigkeit. Einen Kreisel ausgangs Rothrist passierte er links herum, wobei es beinahe zu einer Kollision mit einem anderen Auto kam. Mit 80 bis 90 km/h statt der erlaubten 50 km/h ging die Fahrt weiter durch ein Rothrister Wohnquartier. Dort verlor die Polizei den Golf aus den Augen.
Im Dorfkern mehrere Autos rechts überholt
Sie konnte die Verfolgung jedoch später in Murgenthal wieder aufnehmen, wo der Beschuldigte über die Holzbrücke nach Fulenbach fuhr. Immer noch mit hohem Tempo raste der junge Mann ins Dorf. Im Dorfkern setzte er zu einem waghalsigen Überholmanöver an. Mit mittlerweile 105 km/h auf dem Tacho fuhr er aufs Trottoir und überholt mehrere Fahrzeuge von rechts.
Danach setzte er seine Fahrt mit 120 km/h Richtung Neuendorf fort. Auf der kurvenreichen Strecke durch den Wald entging er nur knapp einer Kollision mit einem Baum. Der junge Mann konnte später festgenommen werden.
Zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
Der Beschuldigte stritt die Vorkommnisse nicht ab und zeigte sich vor Gericht reuig. Seit Dezember 2018 befindet er sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Das Gericht sprach den jungen Mann denn auch schuldig und verurteilte den Schweizer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60 Franken sowie einer Busse von 800 Franken. Zudem wurde eine ambulante Massnahme angeordnet.