
Mit 237 km/h auf der Autobahn: Deutschem Porsche-Raser drohen 9 Monate Gefängnis
Zu einer Neuauflage im Fall des deutschen Rasers Hubert M.* wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln kam es diese Woche vor Amtsgericht Thal-Gäu in Balsthal. Der 43-jährige Münchner Geschäftsmann war laut Anklageschrift am 3. April 2014 mit seinem Porsche auf der Autobahn A1 Richtung Bern unterwegs, als er um 23.40 Uhr bei Oberbuchsiten von einem Radargerät mit 237 km/h geblitzt wurde.
Nach Abzug der Toleranz von 7 km/h resultierte daraus eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 110 km/h. Hubert M. soll damals auch ohne Führerausweis unterwegs gewesen sein, weil ihm dieser von den deutschen Behörden entzogen worden war.
Foto soll als Beweis dienen
Wie bei der ersten Gerichtsverhandlung Anfang März glänzte Hubert M. erneut mit Abwesenheit. Deshalb wurde die zweite Verhandlung wie von der Gesetzgebung vorgesehen im Abwesenheitsverfahren durchgeführt. Staatsanwalt Claudio Ravinici zeigte sich vor Amtsgerichtspräsident Guido Walser überzeugt, dass es sich beim auf dem Blitzer-Foto abgebildeten Mann um Hubert M. handelt. Die Qualität des Fotos sei ausreichend, um dies auch zu belegen. Zudem habe ein Deutscher Polizist, welcher Hubert M. im Rahmen des Rechtshilfegesuches der Schweizer Behörden fotografiert habe, den Angeklagten auf dem Radarbild erkannt.
Dass Hubert M. alles daran setze, nicht verurteilt zu werden, sei mit Blick auf sein einschlägiges Vorstrafenregister in Deutschland mit unzähligen krassen Verkehrsdelikten nachvollziehbar, bemerkte der Staatsanwalt. Wegen zahlreicher Übertretungen sei ihm von den Deutschen Behörden vom Juli 2013 bis Mai 2015 die Fähigkeit zur Führung eines Motorfahrzeugs aberkannt, respektive der Führerausweis entzogen worden. Bei der vorgängigen Befragung durch die Deutschen Behörden habe Hubert M. ausgesagt, dass er schnelles Fahren «geil finde», so Ravinici.
Ein Porsche für alle Mitarbeiter?
Weil die Raserfahrt in der Schweiz in die Zeit des Ausweisentzuges falle, müsste Hubert M. wohl mit einem längeren Einzug des Ausweises rechnen. Deshalb versuchte der Angeklagte, die Schuld auf andere Personen zu lenken. So etwa, indem er einen seiner Angestellten als Fahrer gemeldet habe, was aber wiederlegt werden konnte. Oder mit der Behauptung, dass der erst 14 Tage alte Porsche 911 Turbo im Wert von rund 140’000 Franken von allem 17 Angestellten sowie Geschäftspartnern gefahren werde. Als Indiz dafür, dass Hubert M. an besagtem Tag selbst gefahren sei, erwähnte Ravinici die von den deutschen Behörden durchgeführte Hausdurchsuchung in der Firma des Beschuldigten. Dabei sei im persönlichen Ordner von Hubert M. das von der Solothurner Staatsanwaltschaft verschickte Schreiben an ihn zum Vorschein gekommen.
Das vom Angeklagten nachgereichte Parteigutachten mit Fotos des Angeklagten bezeichnete Ravinici als unprofessionell und deshalb nicht verwertbar. Die von «einem Modefotograf» gemachten Bilder seien aus falschem Winkel und bei ebenso falschen Lichtverhältnissen gemacht worden. Der Staatsanwalt verlangte in seinem Antrag an Amtsgerichtspräsident Guido Walser eine Verurteilung von Hubert M. wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wovon 9 unbedingt bei einer Probezeit von 4 Jahren.
Ausstandgesuch wegen Gutachten
Verteidiger Friedrich Frank wehrte sich gegen die Darstellung des Staatsanwaltes bezüglich des Parteigutachtens. Der angebliche Modefotograf verfüge sehr wohl über die fachlichen Qualifikation und habe auch schon mehrfach für Polizei und Justiz gearbeitet. Die Aufnahmen machten deutlich, dass sein Mandant mit bis zu 90 prozentiger Sicherheit nicht der Fahrer des Porsches gewesen sein könne. Friedrich monierte insbesondere die Ausführlichkeit der staatsanwaltschaftlichen Begründung, wonach der angebliche Modefotograf nicht als Zeuge zuzulassen werden könne. Dies sei ein nicht statthafter Versuch, das Gericht zu beeinflussen. Deshalb habe er an die Beschwerdekammer des Obergerichtes den Ausstand von Staatsanwalt Claudio Ravinici beantragt. Für seinen Mandanten verlangte er einen Freispruch, weil dieser auf dem Radarfoto nicht klar erkennbar sei. Ferner stellte er den Antrag, den nach der ersten Verhandlung erlassenen Haftbefehl aufzuheben.
Aufgrund des noch ausstehenden Entscheides der Beschwerdekammer des Obergerichts vertagte Amtsgerichtpräsident Guido Walser das Urteil. Sollte dem Gesuch stattgegeben werden, müsste der Staatsanwalt ausgetauscht werden. Bei einer Ablehnung kann das Urteil gesprochen werden. Verteidiger Friedrich meldete für letzteren Fall bereits seine Bedenken an, ein Urteil mit zeitlicher Verzögerung zu sprechen.
* Name von der Readaktion geändert