
Mit einem Zelt den Winter finanziell möglichst gut überstehen
In den letzten Monaten haben viele Wirtinnen und Wirte in der Region ihre Lokale im Aussenbereich erweitert – um in Corona-Zeiten den Umsatz nicht völlig einbrechen zu lassen. Die Stadt Zofingen ist ihnen unbürokratisch entgegengekommen, in dem sie den Gastronomen erlaubt hat, ihre Freiluftbeizen auf öffentlichem Grund unentgeltlich zu vergrössern – ein Angebot, das bis zum 8. November gilt. Was dann? Eine «Einhausung» der Gartenstühle und Tische mit Zelt oder Baracke ist oft räumlich (die Feuerwehr muss freie Fahrt haben) nicht möglich. Ausgenommen sind kleinere Buden in der Adventszeit, wie sie seit Jahren üblich sind.
Für die meisten Filialen der Firma Wälchli, die ihren Dessert- und Brotgeschäften Cafés und Bistros angegliedert hat, ist keine Winterlösung in Sicht. Anders jedoch am Standort im Zofinger Landi-Gebäude. Dort steht seit einigen Tagen ein dem Bistro vorgelagertes Zelt. Was auf den ersten Blick irritiert, ist die Tatsache, dass gleichzeitig bei der Stadt Zofingen ein Baugesuch für eben diesen provisorischen Vorbau aufliegt. Dazu Hans-Martin Plüss, der als Stadtrat für den Bereich Hochbau politisch zuständig ist: «Das ist rechtlich völlig in Ordnung». Ein Zelt – oder auch ein Wohnwagen – darf auf einem Privatgrundstück zwei Monate lang ohne Bewilligung stehen. Zwei Monate dauert es im Schnitt auch, bis ein Baugesuch mit all seinen Fristen in eine Baubewilligung mündet. Zelte sind teuer und da zählt jede Woche, in der sie genutzt werden können. Im Fall des Wälchli-Bistros an der Obere Mühle 6 in Zofingen ist die Landi als Grundeigentümerin Bauherrin – und Ruth Haab, Miteigentümerin und Geschäftsführerin der Wälchli-Kette, froh: «Für uns und unseren Umsatz ist dieses Zelt sehr wichtig». Im Innenraum mussten wegen Corona rund die Hälfte der Bistroplätze aufgehoben werden. Mit dem Zelt können immerhin 20 der Aussenplätze auch im Winter im Angebot bleiben. Wird das Zelt bei grosser Kälte – was rechtlich erlaubt ist – beheizt? Dazu kann Haab noch nichts sagen. «Wir müssen erst sehen, wie gut der Kundenzuspruch ist». Heizen ist teuer und muss sich abhängig vom Umsatz erst rechnen. Apropos Heizen: Im Kanton Zürich sind Heizpilze und Heizstrahler im Aussenraum strikte verboten. Das geltende Aargauer Energiegesetz ist da weniger streng. «Mobile Heizungen im Freien wie Heizpilze oder Heizstrahler sind nur für kurze befristete Einsätze zulässig». Was heisst das? Warmluftgebläse in Veranstaltungszelten und Heizstrahler für Marktstände sind erlaubt, was auch für «Provisorien» gilt.