Mobilfunk – Hausbesitzer kassieren mit

Mehr als 20 000 Mobilfunk-Antennenstandorte gibt es in der Schweiz. Tendenz steigend – damit das neue 5G-Netz das besiedelte Gebiet möglichst grossflächig abdeckt. 5G kann in ländlichen Regionen an Stelle teurer Glasfaserkabel für das schnelle Internet eingesetzt werden.

Neue Antennen, die stossen in der Bevölkerung auf Widerstand. Solitäre Analgen ausserhalb des Baugebiets sind kaum mehr zu realisieren. Die Mobilfunkanbieter fokussieren sich deshalb – und auch aus Gründen der Feinerschliessung – auf bestehende Hausdächer und Türme.

Das macht diese für ihre Besitzerinnen und Besitzer wertvoll. Denn: Laut Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erwirtschaftet eine Antenne dem Provider im Durchschnitt 313 000 Franken pro Jahr. Was bekommen die Liegenschaftseigentümer davon ab? Auf den Betriebsgebäuden und Strommasten des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich befinden sich 200 Antennen – diese generieren dem Stromverteiler pro Jahr insgesamt 1,8 Millionen Franken an Einnahmen. Die Beträge pro Antenne würden allerdings stark variieren und zwischen 3000 und 15 000 Franken schwanken.

Was wird in der Region Zofingen für einen Antennenstandort berappt? Private Liegenschaftsbesitzerinnen und Besitzer geben sich bedeckt. Antennen-Scham? Sich nicht dem latenten Vorwurf der 5G-Gegner aussetzen zu wollen, auf Kosten ihrer Gesundheit ein Geschäft zu machen?

6600 Franken im Jahr für die Stadthaus-Antenne

Auskunft gibt die Stadt Zofingen. Auf deren Stadthaus am Kirchplatz befindet sich eine Mobilfunkantenne. Laut Helen Zwahlen, Leiterin Kommunikation, fliessen der Stadtkasse pro Jahr 6600 Franken zu. «Aber», sagt sie, «wir haben die Antenne nicht, wie man vermuten könnte, wegen des Geldes, sondern um die Standortqualität von Zofingen zu gewährleisten». In der Tat: Bevor 1995 das Dach des Stadthauses eine Antenne bekam, waren weite Teile der Altstadt in einem Funkloch.

Natelantenne auf dem Dach: Auch wer als Mieterin oder Mieter das Gefühl hat, deshalb schlecht zu schlafen, kann keinen Mietnachlass bei einfordern. «Eine bewilligte Anlage ist kein mietrechtlicher Mangel», heisst es beim Hauseigentümerverband.

Apropos Ängste: Die haben elektromagnetische Phänomene schon immer ausgelöst – und seltsame Reaktionen. So bezeichneten Theologen im 18. Jahrhundert den neu erfunden Blitzableiter als «Ketzerstange», die gegen die von Gott gewollte Ordnung verstosse.