
Mordversuch durch Verbrennen: Verteidiger fordert Freiheitsstrafe von acht Jahren


Die Verhandlung ist beendet. Das Urteil soll am Freitag eröffnet werden.
Das letzte Wort hat die Angeklagte: „Ich werde nie mehr gutmachen können, was ich getan habe. Es tut mir wahnsinnig leid.“
Replik des Staatsanwalts: Der Staatsanwalt sagt, die Angeklagte versuche, sich erneut als Opfer darzustellen. „Die Angeklagte ist nicht das Opfer, sie ist Täterin. Sie war bereit, zum Schutz ihres Selbstbildes über Leichen zu gehen.“
Strafantrag der Verteidigung: Der Mordversuch durch Verbrennen wird von der Verteidigung nicht bestritten. Noch einmal betont der Verteidiger, wie schwierig die Situation im Elternhaus gewesen sei. „Das war der Nährboden für die späteren Schulden und die Negativspirale.“ Schwächen habe die Angeklagte unbedingt kaschieren wollen. Im vorzeitigen Strafvollzug verhalte sie sich vorbildlich; das Kindeswohl liege bei ihr an erster Stelle. Sie leide unter der Kontaktosigkeit zu ihren Kindern. Für den versuchten Mord durch Verbrennen und die anderen eingestandenen Vermögensdelikte sei die Angeklagte zu einer Freiheitstrafe von maximal acht Jahren zu verurteilen. Für die anderen ihr angelasteten Mordversuche sei sie freizusprechen.
Verteidiger zum Birchermüesli: Im untersuchten Rest des gefundenen Birchermüeslis sei keine tödliche Giftdosis gefunden worden. Auch in diesem Punkt fordert der Verteidiger einen Freispruch.
„Tragödie nimmt ihren Lauf:“ Mit der sich immer schneller drehenden Schuldenspirale habe die Tragödie ihren Lauf genommen, sagt der Anwalt der Angeklagten. Ein Arztzeugnis habe sie gefälscht, wiel sie um Aufmerksamkeit gerungen habe. Jetzt gehe ans „Eingemachte“: die Anklage wegen den Mordversuchen. Den versuchten Mord durch Verbrennen habe sie eingestanden, den Rest bestreite sie. Seit ihrer Inhaftierung leide die Angeklagte unter Asthma; der Verdacht liege nahe, dass die Lunge beim Suizidversuch mit Argon beschädigt worden sei. In diesem Punkt sei sie freizusprechen. Die Beweislage mit dem Vorfall mit dem Kartoffelsalat sei dürftig, deshalb komme auch in diesem Punkt nichts anderes als ein Freispruch in Frage. Auch zum mutmasslichen Tötungsversuch mit Propangas gebe es keine Beweise, auch hier sei seine Mandantin freizusprechen.
Jetzt spricht er Anwalt der Angeklagten: Es gehe der Verteidigung im Plädoyer nicht darum, die Angeklagte als Opfer darzustellen, sondern darum, auch die menschliche Seite und die Vorgeschichte zu schildern. Die Kindheit seiner Mandantin sei unglücklich gewesen, sie habe „Demütigungen und Verletzungen“ erfahren. Die Angst, zu versagen, führten zu übertriebener Selbstdarstellung. Ausführlich spricht er über die geforderte stationäre Massnahme. Er kritisiert, dass diese immer wieder verlängert werden könne, weshalb sie auch „kleine Verwahrung“ genannt werde, die sich kaum von einer richtigen Verwahrung unterscheide.
Der Anwalt des Ex-Mannes spricht: Für seinen Mandanten sei nach der Brandnacht nichts mehr so, wie es einmal gewesen sei. Der Vorfall übertreffe auch in seiner Karriere alles bisher Dagewesene, so der Anwalt. Die Anklageschrift lese sich wie ein Drehbuch zu einem Horrorfilm, sein Mandant habe nicht weniger als sechs Mordanschläge seiner Frau überlebt. Deren Aussagen seien widersprüchlich und stünden überdeutlich im Gegensatz zu den Ermittlungsergebnissen. Echte Suizidgedanken, wie sie behauptet, habe sie nie gehabt. Sie schrecke „vor rein gar nichts zurück, um ihr Umfeld zu manipulieren“. Sie sei eine „notorische Lügnerin“. Ihre Tat in der Brandnacht habe sie zielstrebig und kaltblütig ausgeführt. Ihr Vorgehen enthalte „alle Elemente eines Eleminationsmordes“. Sie sei schuldig zu sprechen, zum Antrag des Staatsanwalts äussert sich der Opfer-Anwalt nicht. Ausführlich äussert er sich zur Frage der Genugtuung und spricht in diesem Zusammenhang über die Leiden und Schmerzen, die das Opfer nach dem Brandanschlag erlitten hat. Die Belastung durch das erlittene Leid sei immer noch ausserordentlich hoch. Er müsse seinen Kindern zuliebe weitermachen und funktionieren. Die Zeit werde nicht alle Wunden heilen. Es werde sich auch zeigen, ob die Angeklagte in der Lage sein werde, die Therapeuten zu manipulieren. Er fordert eine Genugtuung in der Höhe von 160000 Franken: 80000 für den Ex-Mann und je 40000 Franken für die beiden Kinder.
Antrag des Staatsanwalts: „Die Angeklagte gibt nur zu, was erstellt ist“, sagt der Staatsanwalt. Sie sei skrupellos und selbstsüchtig vorgegangen. Die Taten stünden auch im Zusammenhang mit der psychischen Störung der Angeklagten. Er beantragt, sie schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren zu verurteilen. Der Volllzug der Freiheitsstrafe sei zugunsten einer stationären psychiatrischen Therapiemassnahme aufzuschieben.
Staatsanwalt über den Zwischenfall mit Propangas: Auch hier bei diesem Vorfall im August habe die Angeklagte im Vorfeld nach Tötung durch Gas gegoogelt und versucht, ihren Mann im August mit Propangas aus dem Weg zu räumen. Als auch dieser Plan nicht aufgegangen sei, habe sie ihrem Mann ein vergiftetes Müesli vorgesetzt – und schliesslich angezündet.
Plädoyer des Staatsanwalts: Der Staatsanwalt schildert noch einmal die Geschehnisse in der Brandnacht. Die Angeklagte habe die Brandstiftung vehement bestritten, allerdings sei die Beweislage gegen sie erdrückend gewesen – erst unter diesem Druck habe sie gestanden, den Brand gelegt zu haben. „Meines Erachtens war die Tat sauber geplant“, sagt der Staatsanwalt.
Die Tat sei der Schlusspunkt einer Entwicklung gewesen, die 2010 begonnen habe. Die Finanzen seien aus dem Ruder gelaufen. Das habe dem Selbstbild der Angeklagten widersprochen: „Sie wollte als starke, intelligente Frau dastehen, die alles im Griff hat.“
Mit der Anzeige wegen Pfändungsbetrug drohte diese Kartenhaus zusammenzubrechen, so der Staatsanwalt. Wäre der Plan, den Mann zu verbrennen, aufgegangen, wäre sie als tragische Figur dagestanden.
Zum Gasanschlag im Zusammenhang mit Argon sagt der Staatsanwalt: „Sie googelte nicht, wie man sich selbst umbringen kann.“ Sie habe sich bei ihren Suchanfragen darauf konzentriert, wie man eine andere Person töten könne. Die These, die Angeklagte habe sich mit Argon selbst umbringen wollen, sei unglaubwürdig.
Der Staatsanwalt zitiert aus diversen Suchanfragen der Angeklagten zu Gift und deren Folgen für Mensch. Für den Zwischenfall mit dem Kartoffelsalat gebe es für ihn nur eine Erklärung: „Die Angeklagte hat versucht ihren Mann zu vergiften.“ Als das nicht funktioniert habe, habe sie versucht, einen Auftragsmörder anzuheuern. Als dieser Plan nicht funktioniert habe, habe sie den Plan aufgegeben.
Therapie und Strafvollzug: „Ich gehe gerne in die Therapie. Wir haben eine gute therapeutische Basis aufgebaut“, sagt die Angeklagte über ihre Therapeutin. Ihre Biografie sei ein oft ein Thema. Selbstmordgedanken habe sie nicht mehr. Sie sei sich bewusst, was sie ihrem Mann angetan habe. Auf entsprechende Fragen des Gerichtspräsidenten schildert sie ihre momentane Situation im vorzeitigen Strafvollzug. Sie könne dort arbeiten und verdiene auch etwas.
Staatsanwalt und Verteidiger stellen Fragen: Der Prozess geht kurz vor 14 Uhr weiter. Der Staatsanwalt stellt Fragen. Er hakt bei den Abschiedsbriefen, die die Angeklagte im Namen ihres Mannes geschrieben hat, noch einmal nach. Wirkliche Erklärungen kann sie nicht liefern. Sie wisse auch nicht mehr, warum sie in der Brandnacht das Handy ihres Mannes im Keller versteckt habe. Was passiert wäre, wenn ihr Mann beim Brandanschlag nicht aufgewacht wäre, will der Staatsanwalt wissen. „Wir würden alle nicht mehr leben“, antwortet die Angeklagte. Sie habe ihren Kindern nie etwas antun wollen. Ihr sei heute bewusst, was hätte passieren können. Wegen dem ganzen Druck damals habe sie die Kinder ausgeblendet. Sie sei „komplett“ am Anschlag gewesen und habe schon als Kind unter Schlafstörungen gelitten, sagt sie auf eine entsprechende Frage ihres Verteidigers.
Der Prozess ist bis 13.45 Uhr unterbrochen.
Was die Angeklagte über die Brandnacht sagt: An diesem Abend habe sie zum ersten Mal den Gedanken gehabt, ihren Mann zu töten. „Er oder ich.“ Sie habe daran gedacht, das Feuer würde die Arbeit erledigen, sagt sie unter Tränen und schildert, wie ihr Mann versucht hat, die Flammen zu löschen. Sie habe Benzin benutzt, weil dieses gerade vorhanden gewesen sei. Dieses habe sie einfach über die Decke geschüttet, neben der ihr Mann schlief. Sie habe in diesem Moment selbst nicht fassen können, was sie tue. Zum Glück sei ihr Mann gleich erwacht. „Er hat mir und den Kindern das Leben gerettet.“ Sie habe den Gedanken gehabt, ihren Mann zu „erlösen“ – von der ganzen Situation, in der das Paar geraten war. „Es tut mir so leid.“ Der Gerichtspräsident will wissen, ob sie dabei an ihre Kinder gedacht hat. „Nein“, sagt die Angeklagte. Der Gerichtspräsident erinnert sie daran, dass sie in der Vergangenheit diverse Sachverhalte bestritten habe, die sie dann später habe zugeben müssen. Ob sie doch noch etwas sagen wolle. „Alles, was ich gemacht habe, habe ich zugegeben“, sagt sie. Sie bleibe bei ihren Aussagen.
Vorfälle mit Propangas und Birchermüesli: Laut Anklageschrift wollte die Beschuldigte ihren Mann nicht nur mit Argon, sondern auch mit Propangas umbringen. „Ich habe kein Gas freigelassen“, sagt die Angeklagte dazu. Woher der Gasgeruch gekommen sei, wisse sie nicht. Warum sie in dieser Zeit einen Druckleger und einen Gasdruckschlauch gekauft habe, will der Gerichtspräsident wissen. „Keine Ahnung“, so die Angeklagte. Sie äussert sich auch noch einmal zum Birchermüesli: Sie habe an diesem Abend als einzige davon gegessen und zuvor ihren Eibentee gekocht. Man habe soviel Eibensamen im Müesli gefunden, dass davon eine schwere Vergiftung die Folge sein könne, hakt der Gerichtspräsident nach. Das sei gar nicht möglich, meint die Angeklagte. Dass sie an diesem Tag nach der tödlichen Dosis gegoogelt hat, stimme; sie habe für sich herausfinden wollen, wie sie ihren Tee zubereiten müsse. „Ich habe nichts in Birchermüesli getan.“
Das sagt die Angeklagte zu den Hauptvorwürfen: Ihre Recherchen zu Tötungsarten erklärt sie damit, dass alles im Hinblick darauf geschehen sei, sich selbst umzubringen. Der Gerichtspräsident zitiert aus ihren Google-Suchverläufen, die beispielsweise davon handeln, eine „schlafende Person umzubringen“. Ihr Gedanke sei immer gewesen, sich selbst umzubringen, wiederholt die Angeklagte. An manche Details kann sie sich nicht erinnern. Wie erklärt sie die Abschiedsbriefe, die sie im Namen ihres Mannes verfasst hat? Das könne sie sich nicht genau erklären, sagt sie. Der Gerichtspräsident spricht sie auf das Argon an. Sie habe die Flaschen unter der Bettdecke aufgedreht. An ihre Kinder habe sie in diesem Moment nicht gedacht. Den Giftanschlag mit Kartoffelsalat bestreitet sie. Der Ehemann sei schon am Vortag nicht ganz fit gewesen. Sie habe ihm Tee gekocht, damit es ihm besser gegangen sei. Der Gerichtspräsident fragt auch, warum sie intensiv nach dem Begriff „Eiben“ gegoogelt habe – damit soll sie laut Anklage versucht haben, das Birchermüesli zu vergiften. Sie habe damals Husten gehabt und gelesen, dass Eibentee helfen soll, so die Angeklagte. Auch jemanden gesucht zu haben, ihren Mann umzubringen, bestreitet sie. Nach Auftragsmörder habe sie gegoogelt, weil sie im Fernsehen auf das Thema aufmerksam geworden sei.
Angeklagte sagt aus: Jetzt spricht die angeklagte 33-Jährige. Der Fall belaste sie, sie werde zurzeit intensiver betreut. Sie erwarte eine Klärung „gewisser Sachen“. Der Gerichtspräsident befragt sie zu den Vorwürfen. Die Leukämie habe sie vorgetäuscht und ein Zeugnis gefälscht, um Aufmerksamkeit zu erregen und einen Ausweg aus der finanziellen Misere zu finden. Sie sei überfordert gewesen. Der Druck durch die sich aufbauenden Schulden sei „unangenehm“ gewesen, täglich habe sie daran denken müssen. „Ich konnte nicht darüber reden.“ Sie habe Angst gehabt, als „Niete“ wahrgenommen zu werden. Sie habe Selbstmordgedanken gehabt und im Internet recherchiert, wie sie sich umbringen könnte – konkret erwähnt sie den Zwischenfall mit dem Argon.
Tötungsversuche durch Argon: In den ersten drei Juniwochen 2017 soll die Angeklagte intensiv im Internet recherchiert haben, wie sie ihren Mann umbringen könnte. Am 12. Juni kaufte sie laut Anklageschrift in Egerkingen SO zwei Flaschen mit einem CO2-Argon-Gemisch. 36 Liter des Gases soll sie dann im Schlafzimmer versprüht haben; der Versuch scheiterte aber.
Auftragsmörder: Laut Anklageschrift soll die Beschuldigte im Sommer 2017 versucht haben, ihren Mann durch einen Dritten töten zu lassen. Dazu hatte sie ein Prepaid-Handy gekauft. In einem SMS an einen Mann aus Aarburg schrieb sie am 1. Juli, sie „suche jemanden, der gegen Bezahlung Gewalt ausübt“. Stunden später schob sie nach, dass sich die Sache erledigt habe.
Brandnacht: In der Nacht der Feuersbrunst hat der Ehemann versucht, die brennende Decke zu ersticken, was ihm aber nicht gelang. Erst habe er Kälte verspürt – wohl durch das Benzin, mit dem die Angeschuldigte die Decke getränkt haben soll. Er habe ein Klicken gehört, dann habe er eine Stichflamme gesehen. Seine Frau sei unten am Bett gestanden. Über den Balkon gelangte er ins Zimmer der Kinder nebenan, welche er weckte und in Sicherheit bringen konnte. Sein Handy hat man später im Keller gefunden.
Tötungsversuch durch Gift im Birchermüesli: Ende August 2017 soll die Angeschuldigte versucht haben, ihren Mann durch ein vergiftetes Birchermüesli umzubringen. Dieses rührte der Ehemann aber gar nicht an.
Tötungsversuch durch Gift im Kartoffelsalat: Der Ehemann spricht über den Vorwurf eines Tötungsversuchs am 22. Juni 2017 durch ein unbekanntes Gift. Er erlitt eine schwere Vergiftung, es sei ihm stundenlang schlecht gegangen. Laut Anklageschrift war die Dosis Gift zu gering. An diesem Tag habe es Tellerservice gegeben, was ungewöhnlich gewesen sei.
Ehemann sagt aus: Es gehe ihm heute „eigentlich gut“. Auch den Kindern gehe es „im Grossen und Ganzen“ gut. Medikamente nehme er keine mehr. Er arbeite auch wieder. Er habe aus dem Kollegenkreis viel Unterstützung gehabt. „So konnte ich es verarbeiten.“ Von allem, was sich hinter seinem Rücken abspielte, habe er nichts gemerkt. Das Zusammenleben habe für ihn gestimmt. Um die Finanzen habe sich seine Frau gekümmert, E-Banking habe er nicht genutzt. „Ich vertraute ihr, dass sie ehrlich ist.“
Wie alles aufflog: Im Mai 2017 wurde ein Beamter des Betreibungsamtes Zofingen misstrauisch und holte bei der Raiffeisenbank Zofingen Kontoauszüge ein. Dabei stellte das Amt fest, dass keine Mietzinszahlungen getätigt worden waren. Als der Angeklagten eine Anzeige drohte, verfasste sie ein anonymes Schreiben. Darin gab sie sich als eine Person aus, die ein Gespräch unter Betreibungsbeamten in einer Beiz mitgehört habe. Die Betreibungsbeamten hätten sich dabei um den Fall der Angeklagten unterhalten, was aus Sicht des Amtsgeheimnisses heikel sei. Mit dieser Lüge versuchte sie, Druck auf das Betreibungsamt auszuüben, um eine Anzeige abzuwenden, was aber nicht gelang.
Finanzielle Probleme standen am Anfang: Die Angeklagte heiratete im Juni 2008 und übernahm die Verantwortung für die Familienfinanzen. Laut Anklageschrift kam es früh zu Betreibungen und Pfändungen. Um die Schieflage vor ihrem Mann zu verheimlichen, mietete sie im September 2011 ein Postfach an. von 2010 bis 2017 resultierten gegen sie und ihren Ehemann Verlustscheine in der Höhe von über 80000 Franken. Die Angeklagte fälschte beispielsweise Nachweise für Mietzinszahlungen und legte diese dem Betreibungsamt Zofingen vor.
Erfundene Krankheit: Laut Anklageschrift hat die Beschuldigte im April 2015 gegenüber ihrer Arbeitgeberin angegeben, an Leukämie zu leiden. Das Arztzeugnis hatte sie zuhause auf dem PC erstellt und die Unterschrift des gefälscht. Es sei ihr um das Mitgefühlt der Mitmenschen gegangen und darum, nach aussen als „Powerfrau“ zu gelten. Gegenüber der Gutachterin habe sie zunächst an der Aussage, an Leukämie gelitten zu haben, festgehalten. In der künftigen Therapie müsse die Beschuldigte künftig eng begleitet werden. Der Ort, an dem sie sich zurzeit befindet (Justizvollzugsanstalt Hindelbank), sei für sie geeignet. „Solange die Rückfallgefahr so hoch ist, muss sie sicher geführt werden“, sagt die Gutachterin.
Mangelnde Empathie: Die Angeklagte selbst habe ihre Störung noch nicht in genügendem Ausmass erkannt, so die Gutachterin. Sie habe eine „absolut mangelnde Empathie“ angesichts dessen, was sie ihrem Ehemann angetan habe. Nach aussen wolle sie perfekt erscheinen und tue alles dafür, dieses Bild aufrechtzuerhalten.
Prozessauftakt: Der Prozess vor dem Bezirksgericht hat kurz nach 8 Uhr begonnen. Der Gerichtspräsident erteilt das Wort der Gutachterin, die bei der Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt hat. Diese sei schwerwiegend und einer Erkrankung gleichzusetzen. Aufgrund der Störung sei die Beschuldigte vermindert schuldfähig. Typisch für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sind ein vermindertes Verantwortungsbewusstsein und die Missachtung sozialer Normen. Nach aussen wolle die Angeklagte perfekt erscheinen. Ohne intensive Therapie werde es die Angeklagte nicht schaffen, die Störung zu überwinden, ansonsten sei auch die Rückfallgefahr gross. Die Therapie werde drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Ausgangslage: Vor dem Bezirksgericht Zofingen wird heute ein verstörender Kriminalfall verhandelt. Angeklagt ist eine Ehefrau und Mutter, die mehrfach versucht haben soll, ihren Mann für immer loszuwerden. Mit Feuer, Gift und Gas.
Beim letzten Versuch soll sie beinahe erfolgreich gewesen sein. In der Nacht zum 30. August 2017 brach nachts um 3.30 Uhr im Einfamilienhaus, in dem das Paar mit seinen zwei Kindern wohnte, Feuer aus. Der damals 36-jährige Ehemann konnte zwar sich und die Kinder in Sicherheit bringen. Er erlitt aber schwerste Brandverletzungen und musste mit einem Rettungsheli ins Spital geflogen werden.
Seine Frau kam noch am gleichen Tag in Untersuchungshaft, weil sich der Verdacht erhärtete, sie könnte den Brand absichtlich gelegt haben.
Laut Oberstaatsanwaltschaft verdichtete sich im Verlauf der Strafuntersuchung der Verdacht gegen die Beschuldigte, «und es ergaben sich stetig neue Ermittlungsansätze zu zahlreichen weiteren Straftaten», heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung.
Decke mit Benzin getränkt und in Brand gesteckt
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft der Frau vor, ihren Mann in der Brandnacht mit einer benzingetränkten Decke zugedeckt und diese angezündet zu haben – dahinter sei Tötungsabsicht gestanden. Zudem werden ihr mehrere weitere Tötungsversuche vorgeworfen. So soll die Beschuldigte versucht haben, ihren Ehemann mit Gas und Gift umzubringen. Das Gift soll sie laut ZT-Informationen Lebensmitteln beigefügt haben. Zudem soll sie versucht haben, ihren Mann durch eine Drittperson – also einen Auftragskiller – töten zu lassen.
Zudem werden der Frau Betrug, mehrfacher Pfändungsbetrug und mehrfache Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll durch «zahlreiche deliktische Handlungen» versucht haben, die Schieflage der Familienfinanzen, für die sie zuständig war, vor ihrem Mann zu verbergen.
Die Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Für sie gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge erst heute bekannt geben.