Mühleareal-Bauten: Stehen sie bald unter Denkmalschutz?

Rückblick: «Aargau Verkehr» will auf der Hegmatte ein Bahndepot errichten. Der Verein Pro Landwirtschaftszone Hegmatte ist dagegen und schlägt das Mühleareal als Standort vor. Der Gemeinderat sähe dort eher eine dichte Bebauung. Im Rahmen der pendenten Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), welche sich spezifisch mit der Hegmatte und dem Mühleareal befasst, hatte der Gemeinderat ein Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission in Auftrag gegeben. Darin geht es um beide Gebiete. Im Frühling publizierte die Kommission ein vorläufiges Gutachten, in dem sie eine vertiefte Überprüfung des Mühleareals hinsichtlich seiner architektur-, industrie- und wirtschaftshistorischen Bedeutung forderte.

Die Gemeinde liess diese Prüfung durch ein externes Büro («Denkmalwerkstatt») durchführen. Dieses laut Gemeinde «unabhängige Fachgutachten» hat «die Unterschutzstellung einzelner Bauten im Mühleareal empfohlen». Zu diesem Fachgutachten hat sich der Kanton nun vernehmen lassen. Wie der Gemeinderat am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, sollen aus Sicht der Denkmalpflege all jene Objekte auf dem Mühle­areal, die von der «Denkmalwerkstatt» als schutzwürdig eingestuft werden, unter kommunalen Substanzschutz gesetzt werden. Der Gemeinderat will das nun in der BNO-Teilrevision Hegmatte/Mühleareal, die – Stand jetzt – im Frühjahr 2022 an die Gmeind kommen soll, festlegen.

Besonders schützenswert sind jedoch laut einer «ersten, unverbindlichen Einschätzung» der Denkmalpflege die Fabrikantenvilla, das Mühlegebäude, die Silos 1 bis 2 sowie das Magazin- und Bürogebäude. Diese sollen sogar unter kantonalen Denkmalschutz gestellt werden – hierzu hätte das Volk, anders als beim kommunalen Schutz, nichts zu sagen. Eine kantonale Unterschutzstellung setzt aber voraus, dass der Gemeinderat bei der Denkmalpflege den entsprechenden Antrag stellt – und das will dieser nun machen, schreibt er in seiner Mitteilung. Erst dann werden die Objekte durch die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie vertieft geprüft; es ist also möglich, dass die Kommission doch noch zu einer anderen Einschätzung kommt als bei der ersten Beurteilung.

Die ENHK ist aktuell daran, basierend auf dem Fachgutachten der «Denkmalwerkstatt», ihre definitive Stellungnahme zu verfassen. Von deren Eingang ist auch abhängig, wann die Gemeindeversammlung frühestens über die Teilrevision entscheiden kann. (nro)