Mutmasslicher Sexualstraftäter auf der Flucht: «Die Staatsanwaltschaft hätte U-Haft beantragen müssen»

Die Vorwürfe wiegen schwer. Ein 32-jähriger Afghane soll ein Mädchen und einen Jungen sexuell missbraucht haben. Dafür will ihn die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sechs Jahre hinter Gitter bringen und ausschaffen. Letzte Woche hätte sich der Beschuldigte vor Gericht verantworten müssen. Aber er ist untergetaucht.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat darauf verzichtet, Untersuchungshaft zu beantragen. Sie argumentiert, der Beschuldigte sei nicht einschlägig vorbestraft und habe sich während des Untersuchungsverfahrens kooperativ verhalten. Ausserdem habe man ausschliessen können, dass er sich nach Afghanistan absetzen würde, von wo er bereits in die Schweiz geflohen war.

SVP-Fraktionspräsidentin: Staatsanwaltschaft hatte «mehr Glück als Verstand»

Désirée Stutz, SVP-Fraktionspräsidentin im Grossen Rat und ehemalige Staatsanwältin, kennt den Fall nur aus den Medien. Trotzdem war sie erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft trotz der gravierenden Delikte, die sie dem Beschuldigten vorwirft, keine U-Haft beantragt hat. «Die Argumente der Staatsanwaltschaft gegen die Untersuchungshaft, welche nun vorgebracht werden, klingen für mich nach Ausreden.»

Die Staatsanwaltschaft habe «mehr Glück als Verstand gehabt, dass sie überhaupt ein Verfahren durchführen konnte und der Beschuldigte angesichts der schweren Vorwürfe und der drohenden Strafe nicht früher untergetaucht ist», sagt Stutz.

Ob sich eine beschuldigte Person kooperativ zeige und zu den Terminen erscheine, wisse man zu Beginn eines Verfahrens nicht. «Mit der Untersuchungshaft soll deshalb auch sichergestellt werden, dass das Strafverfahren durchgeführt werden kann», sagt Stutz.

Je höher die drohende Strafe, desto eher taucht jemand ab

Natürlich gelte für beschuldigte Personen die Unschuldsvermutung, und Untersuchungshaft sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. «Die Staatsanwaltschaft hätte bei dieser Ausgangslage aus meiner Sicht aber U-Haft beantragen müssen. Das Zwangsmassnahmengericht hätte den Antrag immer noch ablehnen können», findet Stutz.

Das Argument, dass eine Person, die in die Schweiz geflüchtet ist, eher kein Interesse hat, das sichere Land wieder zu verlassen, lässt Stutz nicht gelten. «Klar wird der Beschuldigte wohl nicht nach Afghanistan zurückkehren. Aber es gibt diverse andere sichere Länder, in die er flüchten kann.» Wenn jemandem dann noch eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohe, ziehe man ein Untertauchen eher in Betracht.

Opferhilfe: «Für Opfer ist es schwierig, wenn der Beschuldigte untertaucht»

Für die beiden Kinder, die zum Zeitpunkt der mutmasslichen Übergriffe zwischen elf und dreizehn Jahre alt waren, zieht sich das Verfahren in die Länge, weil der Beschuldigte nicht auffindbar ist.

Es sei für die meisten Opfer «schwierig, wenn der Beschuldigte untertaucht», teilt die Opferberatung Aargau auf Anfrage mit. Als Opfer habe man bereits ein Strafverfahren durchlaufen, welches neben den erlebten Straftaten zusätzlich belastend ist. Wenn sich der Beschuldigte letztlich dem Verfahren zu entziehen versuche, erschwere dies einen «ordentlichen» Abschluss.