
Mutter bestohlen und fälschlicherweise angeschuldigt: Streit endet vor Gericht
SPEZIALFALL
Abwesenheitsverfahren
Erscheint die beschuldigte Person trotz Vorladung nicht zur Hauptverhandlung, setzt das Gericht eine neue Verhandlung an. Bleibt der Beschuldigte der Verhandlung erneut fern oder kann er nicht vorgeführt werden, kann ein Abwesenheitsurteil gefällt werden. Damit ein Abwesenheitsverfahren jedoch zulässig ist, wird vorausgesetzt, dass die beschuldigte Person im bisherigen Verfahren bereits ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu den ihr vorgeworfenen Straftaten zu äussern. Zudem muss die Beweislage ausreichen, um ein Urteil zu fällen. Das Gericht entscheidet dann aufgrund der Akten aus dem Vorverfahren und den Beweisen, welche trotz Abwesenheit während der Hauptverhandlung abgenommen wurden. (CWI)
Bereits zum zweiten Mal hatte das Bezirksgericht zur Verhandlung im Falle des 37-jährigen Schweizers vorgeladen. Und auch dieses Mal erschien der Beschuldigte nicht vor dem Gesamtgericht. Der Gerichtssaal blieb deswegen aber nicht leer. Neben dem Richtergremium hatten sich der Oberstaatsanwalt, die Verteidigerin des Beschuldigten sowie der Anwalt der Mutter des Beschuldigten eingefunden. Es wurde denn auch ein sogenanntes Abwesenheitsverfahren (siehe Box) durchgeführt. Seine Verteidigerin las später einen mehrseitigen Brief des Beschuldigten vor, in dem er unter anderem erklärte, weshalb er der Verhandlung fernblieb.
Die Taten, die dem 37-Jährigen zur Last gelegt werden, ereigneten sich vor vier Jahren. Nach einem Streit mit seiner Mutter, gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei an, sie sei mit einem Gertel auf ihn losgegangen und habe ihn am Ohr verletzt. In Wahrheit hatte er sich die Verletzung am Ohrläppchen selbst zugefügt und wollte sich mit den falschen Angaben an seiner Mutter rächen. Wie Oberstaatsanwalt Peter Heuberger in seinem Plädoyer ausführte, hatte der Beschuldigte in einer Einvernahme sogar zugegeben, er habe seine Mutter zuvor aufgefordert, den Gertel zu berühren, damit sich ihre Fingerabdrücke darauf wiederfanden. Wenige Monate später soll der Schweizer zudem seiner Mutter mehrere Schmuckstücke im Gesamtwert von rund 12 500 Franken gestohlen haben. Das Diebesgut verkaufte er und leistete sich mit dem Erlös unter anderem ein Fitnessabo und ein Auto. Obwohl er zu diesem Zeitpunkt gar keinen Führerausweis mehr besass. Dieser war ihm wegen Fahren im angetrunkenen Zustand auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Dennoch wurde er wenige Monate spä- ter erneut hinter dem Steuer eines Wagens erwischt. Und auch dieses Mal hatte der Beschuldigte, dem eine Alkoholabhängigkeit attestiert wurde, zuvor getrunken. Ihm wurde eine Blutalkoholkonzentration von 3,2 Promille nachgewiesen. Neben der falschen Anschuldigung und dem mehrfachen Diebstahl wurden dem Schweizer daher auch das Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand und das mehrfache Führen eines Motofahrzeuges trotz Führerausweisentzugs vorgeworfen.
Vor zwei Jahren abgetaucht
Vor rund zwei Jahren hat die Verteidigerin ihren Mandanten zum letzten Mal persönlich gesehen. Seit letzten Sommer habe sie telefonisch und per Mail Kontakt mit ihm, erklärte sie dem Gericht. Wo genau er sich derzeit aufhält, konnte aber auch seine Verteidigerin nicht sagen. An seinem neuen Wohnort ausserhalb der Schweiz habe sich der Beschuldigte ein neues Leben aufgebaut, er arbeitet in einer Festanstellung und lebt in einer Partnerschaft. In seinem Brief an das Gericht hielt der Mann fest, dass er seine Taten gerne rückgängig machen würde und alles sehr bereue. Zudem behauptete er, er habe sich mit seiner Mutter ausgesöhnt. Davon wollte der Anwalt der Mutter nichts wissen. Die Mutter wünsche sich nach wie vor, dass ihr Sohn für seine Vergehen möglichst hart bestraft werde, führte er aus. Der Staatsanwalt fordert für den 37-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Verteidigerin plädierte für einen teilweisen Freispruch und eine bedingt Geldstrafe sowie eine Busse. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht bekannt.