
Mutter dreier Kinder verkaufte mit Bande fast 10 Kilo Heroin im Aargau – keine Freilassung
Ein gelber Citroën brachte die Ermittler auf die Spur der Drogenhändler: Polizisten waren im Wynental auf das auffällige Auto aufmerksam geworden, folgten diesem und beobachteten, wie der Fahrer einschlägig bekannte Deal-Orte ansteuerte. Der Anfang einer aufwendigen Überwachungsaktion, an deren Ende sich 6109 Seiten Akten stapeln, 29 Telefonnummern abgehört sowie 21’000 Telefonprotokolle erstellt worden sind – und vier Mitgliedern der Bande der Prozess gemacht werden kann.
In einer koordinierten Aktion waren sie im Oktober 2015 verhaftet worden. Ende August 2017 verurteilte das Bezirksgericht Kulm die beiden Haupttäter – ein Ehepaar – wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe, den Dealer zu 4,5 Jahren und den Kokainhändler, der seine Ware über das Netzwerk des Trios verkaufte, zu 3 Jahren. Mitte Mai gab die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bekannt: Ein Albaner, der seit 2016 international zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen ist, sei Anfang April 2019 in Nordmazedonien verhaftet und kürzlich an die Schweiz ausgeliefert worden. Der 23-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, er wird dringend verdächtigt, Teil der Drogenbande gewesen zu sein.
Schon deutlich länger als der mutmassliche Komplize befindet sich die Mutter dreier Kinder hinter Gittern. Jene Frau, die zusammen mit ihrem Ehemann im Wynental ein lukratives Geschäft aufgebaut hatte. Mit dem Verkauf von 9,7 Kilogramm Heroin sowie 255 Gramm Kokain erzielten sie in einem halben Jahr einen Umsatz von ungefähr 325’000 Franken.
Gegen den Vorwurf, eine führende Rolle gespielt zu haben, wehrt sich die Beschuldigte bis heute: Sie sei keineswegs der Kopf der Bande gewesen, machte sie vor dem Bundesgericht geltend. Dort war sie mit ihrer Beschwerde gelandet, nachdem sie sich vor dem Aargauer Obergericht vergeblich gegen das Urteil des Bezirksgerichts Kulm zur Wehr gesetzt hatte. Zumindest hatten die Oberrichter die Freiheitsstrafe von 7,5 auf 7 Jahre gesenkt. Noch immer viel zu lange, wenn es nach der Drogenhändlerin geht. Die Dauer der ausgesprochenen Strafe bezeichnete sie als geradezu absurd. Von der höchsten Instanz des Landes verlangte sie deshalb eine Reduktion auf maximal drei Jahre – und ihre unverzügliche Entlassung aus der Haft.
Ihr Hauptargument: Sie habe sich nicht freiwillig am Drogenhandel beteiligt, vielmehr habe ihr Ehemann sie durch Schläge und Drohungen dazu genötigt. In ihrer Beschwerde bemüht sich die Frau, ihren eigenen Beitrag möglichst bescheiden erscheinen zu lassen. Zeitweise habe sie zwar mitgearbeitet, aber nur als Geldkurier, behauptet sie. Die Forderung nach ihrer Freilassung begründet sie damit, dass sie ihre Lektion gelernt habe und sie sich künftig ausschliesslich der Kinderbetreuung widmen werde.
Unbegründete Kritik
Die Bundesrichter lassen sich davon nicht überzeugen, in ihrem am Freitag veröffentlichten Entscheid verweisen sie auf die Einschätzung des Aargauer Obergerichts, wonach sich die Beschuldigte aus eigenem Antrieb am Geschäft mit Heroin und Kokain beteiligt habe und ihr dabei eine aktive und tragende Rolle zugekommen sei. Auch die Kritik an der Höhe der Strafe teilt die oberste Instanz nicht: «Unbegründet», lautet das Fazit. Die Argumente der Frau liessen die vorinstanzliche Strafzumessung nicht als unangemessen erscheinen, hält das Bundesgericht fest. Die Beschwerde wird abgewiesen, die Drogenhändlerin bleibt im Gefängnis.
Bundesgerichtsurteil 6B_1190/2018 vom 17. Mai 2019.