Nach Absturz: Ju-52 darf vorerst nicht mehr fliegen

Am 4. August stürzte eine dreimotorige Junkers Ju-52 der Ju-Air im Bündnerland ab. Am 17. August nahm die Ju-Air den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wieder auf. «Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Wiederaufnahme des Flugbetriebes unter Einhaltung vorsorglicher Massnahmen bewilligt», heisst es in der Mitteilung. Dazu gehörte auch, dass das Bundesamt bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde.

Dies ist nun passiert. Auslöser: Die Untersuchung des Wracks ergab schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeuges. Diese Schäden seien bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen geblieben und hätten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden können, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt mit.