Nach Blockade von Bell-Schlachthof: Über 100 Strafbefehle gegen Aktivisten erlassen

Am Morgen des 21. November 2018 versammelten sich über 130 Tierschutz-Aktivisten zu einer Protestaktion bei Bell. Sie besetzten den Bereich des Schlachthofs, wo Rinder zur Schlachtung angeliefert werden. Diese Aktion löste einen mehrstündigen Polizeieinsatz aus. Nachdem die Personen durch die Polizei vom Gelände geführt werden mussten – erst um 20 Uhr war die Räumung beendet –, wurden sie befragt und aus der polizeilichen Kontrolle entlassen.

Die Strafuntersuchungen sind nun betreffend den grössten Teil der beschuldigten
Personen abgeschlossen, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft mitteilt. Sie habe diese Woche mehr als hundert Strafbefehle wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie Hinderung
einer Amtshandlung erlassen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit mitgebrachten Ketten und Rohrmaterial an Geländer und aneinander gefesselt zu haben, weshalb der Fleischverarbeitungsbetrieb eingestellt und Lieferungen umgeleitet werden mussten. Die Protestierenden liessen ein vom Betrieb gestelltes Ultimatum zum Verlassen des Geländes ungenutzt verstreichen. Zudem leisteten sie bei der anschliessenden Räumung des Areals durch die Polizei Widerstand. 

«Unter den beschuldigten Personen befinden sich Männer und Frauen im Alter zwischen 19 und 69 Jahren», schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie seien in der Schweiz, Belgien, Italien, Frankreich und Spanien wohnhaft.

Gegen die Strafbefehle kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung Einsprache erhoben werden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt für die beschuldigten Personen die Unschuldsvermutung.

Schadenersatz einklagen?

Die Aktion kostete den Fleischverarbeiter rund 100’000 Franken. Ob Bell auf dem Zivilweg Schadenersatzklagen einreichen wird, ist noch nicht bekannt. Der Fleischverarbeiter will keine Stellung nehmen, solange die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig sind, teilt er auf Anfrage mit. Je nach Abschluss des Verfahrens behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor. (mgt/ldu/lfl)