Nach Flugzeugabsturz: Ju-Air darf keine Passagierflüge mehr durchführen

Nach dem Flugzeugabsturz mit 20 Toten im August 2018 greift der Bund durch: Die Ju-Air darf keine kommerziellen Passagierflüge mehr durchführen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) habe die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und sei zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfülle, teilt das BAZL mit. Deshalb werde dem Verein die Genehmigung entzogen. 

Allerdings darf die Ju-Air weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Die zwei Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 der Ju-Air müssen aber vorerst am Boden bleiben. Diverse vom Bundesamt für Luftfahrt (BAZL) geforderte technische Massnahmen seien «noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind», wie es weiter in der Mitteilung heisst.