
Nach gescheitertem Aprikosen-Projekt: Wie vermeidet man diesen Behördenfehler?
Der Fall hat im Januar für Aufsehen und Kopfschütteln gesorgt. Damals erklärte der Regierungsrat auf eine Beschwerde von Pro Natura hin die Folien-Bauten über den Aprikosenplantagen in Egliswil und Seengen nachträglich für illegal. Für Unverständnis sorgte dies, weil die Bauern korrekt eine Baubewilligung beantragt und bekommen hatten. Leider stellte sich nachträglich heraus, dass die Baugesuche von der zuständigen Behörde nicht vorschriftsgemäss im Amtsblatt publiziert worden waren. Deshalb erwuchs die Baubewilligung nicht in Rechtskraft. So waren Einsprachen auch lange nach dem Bau noch möglich.
Der Fall liess den Grossrätinnen Cécile Kohler und Sabine Sutter-Suter (beide CVP) keine Ruhe. In einer Interpellation schrieben sie, dass die Plastiktunnel aufgrund der eingereichten Einsprachen nun abgerissen werden sollen, da sie offenbar nicht zonenkonform sind. Allerdings ist für beide klar: «Die Bauern bauten die Plastiktunnel im Glauben, eine rechtskräftige Baubewilligung zu haben.» Die Obstbauern treffe keine Schuld. Die Grossrätinnen wollten wissen, was vorgekehrt wird, damit so etwas nicht mehr vorkommt.
Gemeinden geniessen Autonomie
Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor. Sie erläutert darin, wie ein Baubewilligungsverfahren abläuft und dass die Gemeinden dabei traditionellerweise grosse Autonomie geniessen. Sie macht klar: «Die bewährten Zuständigkeiten, welche auch die Gemeindeautonomie berücksichtigen, sollen nicht geändert werden.» Jeder Entscheid sei mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und die Rechtskraft trete erst nach unbenütztem Ablauf derselben ein. Dies setze voraus, dass alle beschwerdelegitimierten Personen und Organisationen Kenntnis vom Bauvorhaben erlangen konnten, was die Publikation im dafür vorgesehenen Publikationsorgan bedingt. Fehlt diese oder erfolgte sie nicht im dafür vorgesehenen Publikationsorgan, sei der Entscheid anfechtbar, «auch wenn die auf dem Entscheid vermerkte Rechtsmittelfrist abgelaufen ist». Eben so, wie es den beiden Obstbauern widerfahren ist.
Weiss nicht, wie es weitergeht, und hofft auf das Verwaltungsgericht: der Obstbauer Urs Baur.
© Michael Küng
Gerade bei Gemeinden mit wenig ausgeprägter Bautätigkeit könne es vorkommen – insbesondere, wenn es noch personelle Wechsel gibt –, dass Unklarheiten auftauchen, räumt die Regierung ein. Deshalb gebe es Mailings des Baudepartements zu Fragen, die wiederholt zu Problemen geführt haben.
Interpellantinnen: Auch Papierformular anpassen
Einige Gemeinden haben die Behandlung von Baugesuchen auch an externe (teilweise regionale) Bauverwaltungen ausgelagert, die eine professionelle Bearbeitung der immer komplexer werdenden Gesuche sicherstellen, fügt die Regierung an. Zudem findet sich auf dem Baugesuchsumschlag ein Feld mit dem Publikationsdatum. In der digitalen Fassung wird neu auch das Publikationsorgan abgefragt. Gleiches ist geplant bei der digitalen Baugesuchsbearbeitung.
Was sagen die Interpellantinnen zur Regierungsantwort? Cécile Kohler ist es sehr wichtig, dass sich die Bevölkerung auf die Verfügungen von staatlichen Organen verlassen kann: «Erkannte ‹Schwachstellen› sollen raschestmöglich verbessert werden.» Die Baubewilligungsverfahren werden zunehmend komplexer, so Kohler. Sie erachtet daher einen intensiven Austausch zwischen den Gemeinden und den kantonalen Instanzen als äusserst wichtig: «Die zusätzliche Ergänzung des Publikationsorgans bei der digitalen Fassung begrüsse ich, zusätzlich sollte dies jedoch auch jetzt schon in Papierform erfasst werden können.» Auch Sabine Sutter-Suter begrüsst als Wirtschaftsinformatikerin, dass die digitale Baugesuchsbearbeitung verbessert wird. Sie wünscht sich aber, «dass die kantonalen Abteilungen in Zukunft noch mehr zusammenarbeiten».