Nach Geschwindigkeitsmessungen: Tempo 50 am Natternweg bleibt

Vor und nach Schulschluss beleben die Mädchen und Buben den Natternweg in Rothrist. Am Ende der Strasse befindet sich die Primarschulanlage Bifang. Diese war der Motor, dass im letzten Oktober 93 Interessierte aus der ganzen Gemeinde in einer Petition die Einführung einer Tempo-30-Zone gefordert haben.

Auf dem Natternweg bleibt aber Tempo 50 bestehen. Der Gemeinderat Rothrist hat sich gegen eine Geschwindigkeitsreduktion ausgesprochen. «Der Natternweg ist eine Zufahrtsstrasse in das Wohnquartier und die Schulanlagen, auf der kein Durchgangsverkehr herrscht», sagt Gemeinderat Hans Rudolf Sägesser und fährt fort: «Es ist eine Sackgasse.»

Anwohner und Elterntaxis

Nach dem Eingang der Petition wurden während zweier Wochen Geschwindigkeitsmessungen mit dem gemeindeeigenen Gerät Viasis durchgeführt. «Die Übertretungsquote lag unter einem Prozent.» In zwei Abschnitten (Nord-Süd und Ost-West) stand das Gerät. Die sogenannte Geschwindigkeit V85 betrug im ersten Abschnitt (Nord-Süd) 27 km/h und im zweiten Abschnitt (Ost-West) lag sie bei 34 km/h. «V85 ist die Geschwindigkeit, die 85 Prozent der Fahrzeuge höchstens erreicht beziehungsweise von 15 Prozent überschritten wird», erklärt Sägesser. Durchschnittlich lag das Tempo im ersten Abschnitt bei 21 km/h und im zweiten Abschnitt bei 26 km/h. Pro Tag wurden weniger als 550 Fahrzeuge registriert. Ein grosser Teil der Fahrer sind gemäss Sägesser Anwohner und Elterntaxis.

«Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer hält der Gemeinderat hoch», sagt Hans Rudolf Sägesser und betont: «Es gilt aber auch, die Verhältnismässigkeit zu wahren.» Wie die Viasis-Messung aufzeige, seien die Autofahrer auf dem zwischen 5,90 und 6 Meter breiten Natternweg «von sich aus verantwortungsbewusst unterwegs.» Es sei ein Schulweg, aber zur Schulanlage Bifang führe ein durchgehend zwei Meter breiter Gehweg vom Rössliweg her sowie mehrere Schulwege, die den Natternweg nicht tangieren. Zudem sei der Schulweg aufgrund der rückwärtigen Erschliessung nicht an den Natternweg angebunden. Schüler, die über den Rössliweg zur Schulanlage Bifang gelangen, können den durchgehenden Gehweg benützen. «Die Sicherheit der Schüler ist dadurch jederzeit gewährleistet», sagt Sägesser.

Aufgrund dieser Ausgangslage habe der Gemeinderat auf Antrag der Verkehrskommission beschlossen, dass am Natternweg keine verkehrsberuhigenden Massnahmen notwendig sind. Dabei stützt sich der Gemeinderat auch auf die gesetzliche Signalisationsverordnung. Diese besagt gemäss Sägesser, dass eine Tempo-30-Zone angebracht ist, wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist, bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen oder auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann.