Nach offiziellem Ladenschluss noch Alkohol verkaufen: Schaffen sich Betreiber von Kiosken unlautere Vorteile?

Gedacht für Reisende, genutzt von Einheimischen: Bahnhöfe und Tankstellen privilegiert

Wo ist auch abends noch geöffnet? Natürlich am nächsten Tankstellenshop oder beim Shop am Bahnhof. Möglich ist dies, weil der Bund bei Betrieben, die Ware für Reisende anbieten, Ausnahmen von den kantonalen Öffnungszeiten vorsieht. Letztere verpflichten Solothurner Detailhändler, ausser beim Abendverkauf, zum Schliessen um 18.30 Uhr wochentags. Dass Tankstellen- oder Bahnhofshops wohl mehrheitlich für Einheimische statt für Reisende Ware anbieten, spielt in der Praxis keine Rolle.

Anbieten dürfen sie dagegen auf maximal 120 Quadtrametern nur den Grundbedarf für Reisende wie Verpflegung, Hygieneartikel, oder Presseerzeugnisse. Ein Vollsortiment dürfte nicht verkauft werden. «Damit soll vermieden werden, dass Tankstellenshops zu Spezialgeschäften (z.B. Weinhandlungen) oder vollausgebauten Supermärkten werden», heisst es beim Bund. Der Kauf muss en passant sein, es darf keine Mengen geben, die den Bedarf für Wochen abdecken.

Langsam dunkelt es in der Solothurner Vorstadt ein. Im kleinen, hell beleuchteten Kiosk am Dornacherplatz aber scheint grelles Licht auf Weinflaschen, Bier und Baileys. Regale voller Alkohol. Hier wird auch um 21.45 Uhr noch mit Alkohol gehandelt, obwohl Detailhändler im Kanton wochentags eigentlich um 18.30 Uhr schliessen müssen. Keine 100 Meter entfernt von den beiden Kiosken, die es in der Vorstadt seit kurzem gibt, haben die Weinhandlung und der Spezialitätenbierladen deshalb schon längst geschlossen.

Wie sind so lange Öffnungszeiten überhaupt möglich, wenn der Kanton doch, abgesehen vom Abendverkauf, Schliesszeiten um 18.30 Uhr festlegt? «Kiosk» heisst das Zauberwort. Denn Kioske dürfen ebenso wie Tankstellen- und Bahnhofshops länger geöffnet haben als die übrigen Detailhändler. Das regelt das Bundesrecht, das eben für Kioske und Tankstellenshops Ausnahmen von den kantonalen Ladenöffnungszeiten vorsieht. Und zwar fast unbeschränkt: Einzig ab 23 Uhr gilt in dieser Branche die Nachtarbeit. Dann dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Die Solothurner Shops schliessen jedoch um 21 oder 22 Uhr – mangels Frequenz.

Legal, aber …
Werden mit solchen Shops die restriktiven kantonalen Ladenöffnungszeiten umgangen? Klar ist: Das alles ist völlig legal, auch wenn an diesen «Kiosken» nicht immer verkauft wird, was man an einem Kiosk erwartet. Das Bundesgesetz nämlich definiert Kioske als maximal 50 Quadratmeter grosse, «kleinere Verkaufsstände oder Verkaufsstellen, die der Kundschaft überwiegend Presseerzeugnisse, Süssigkeiten, Tabak- und Souvenirwaren sowie kleine Verpflegungsartikel zum Verzehr an Ort und Stelle oder für unterwegs anbieten.» Sie müssen entlang einer öffentlichen Strasse oder an einem Platz liegen.

Von Presseerzeugnissen und Souvenirware ist in der Solothurner Vorstadt zwar nichts zu sehen. Doch es bleiben Süssigkeiten, Tabak und insbesondere die «kleinen Verpflegungsartikel zum Verzehr an Ort und Stelle», womit auch Getränke und damit Alkohol gemeint sind. Erlaubt sind ferner Sandwiches, Früchte oder Essriegel. Sobald etwas mit Messer und Gabel gegessen werden muss und damit Take-away-Charakter erhält, darf es im Kiosk nicht verkauft werden. Nicht immer ist der Unterschied logisch: Die rohe Grillcervelat darf am Kiosk verkauft werden, weil sie eben auch roh gegessen werden kann. Die Bratwurst aber darf nicht im Sortiment sein.

Wo die Grenze liegt, muss im Einzelfall abgeklärt werden. «Die Polizei führt Kontrollen durch, erstattet bei allfälligen Gesetzeswiderhandlungen die Anzeigen und informiert das AWA, damit weitere Massnahmen eingeleitet werden können», erklärt Daniel Morel vom kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit.

«Wir wollen gleich lange Spiesse»
Das Phänomen der Kioske habe bisher zu keinen Diskussionen geführt, sagt Andreas Gasche, Geschäftsführer des kantonalen Gewerbeverbandes – gibt es doch ausser in Solothurn und Olten kaum welche. So oder so betont Gasche jedoch: Man hätte grundsätzlich gerne gleich lange Spiesse für alle Anbieter. Zurückschrauben möchte der Verband die Öffnungszeiten für Tankstellenshops und Kioske keinesfalls. «Wir haben immer für eine Liberalisierung gekämpft.»

Der Verband aber fordert, dass die übrigen Gewerbetreibenden die gleichen Möglichkeiten erhalten sollen. Für Gasche ist es nicht korrekt, dass die Bäckerei neben dem Gewerbeschulhaus in der Solothurner Vorstadt nach kantonalem Recht um 18.30 Uhr schliessen muss, die Shops am Hauptbahnhof daneben dank Ausnahmen im Bundesrecht aber geöffnet haben dürfen. Die Schüler, die abends Kurse haben, verpflegen sich dann einfach am Bahnhof. Der Bäcker kann kein Geschäft machen.

Gasche betont jedoch: Zwar sei der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten im Gewerbeverband mehrheitsfähig, jedoch gebe es in dieser Frage einen Stadt-Land-Graben. Detailhändler auf dem Land wünschten sich eher kürzere Öffnungszeiten, was weniger Personaleinsatz bedeutet. Dagegen möchten städtische Läden eher länger öffnen.

Die heutigen Öffnungszeiten basieren allerdings auf einem Volksentscheid. Erst im März 2015 hat das Solothurner Volk entschieden, dass die Läden nur von 5 bis 18.30 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine Variante mit Öffnungszeiten bis 20 Uhr wurde mit 56 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Das gelte es zu akzeptieren, sagt Andreas Gasche. «In diesem Kanton sind längere Öffnungszeiten vorderhand nicht möglich.»