Nach Zeichen gegen Überbauung: «Hegmatte» bleibt auch nach Gmeind ein heisses Eisen

Hat der Gmeind-Entscheid Chancen gegen den Kanton?

Am Montag entschieden die Schöftler, die «Hegmatte» mit einer Landschaftsschutzzone zu überlagern. Gleichzeitig wird der Grosse Rat in nächster Zeit über einen Richtplaneintrag entscheiden, der dieselben 10 Hektaren in Siedlungsgebiet umwandeln würde. Können die Schöftler dadurch dem Richtplaneintrag zuvorkommen?

So einfach ist das nicht, wie Simone Britschgi vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erklärt: «Auch wenn der Richtplan vom Grossen Rat noch nicht beschlossen ist, haben die kommunalen und kantonalen Stellen in der Nutzungsplanung von Bundesrechts wegen die Pflicht zu prüfen ob und auf welche Weise mit den unterschiedlichen Planungsvorstellungen umzugehen ist.» Jeder raumplanerische Entscheid würde eine umfassende Interessenabwägung benötigen.

Heisst: Der Wunsch der Schöftler auf Rettung der «Hegmatte» wird dem Wunsch der WSB gegenüber gestellt, dort Werkstatt und Depot zu bauen. Wie sähe die Situation aus, wenn der Richtplaneintrag bereits erfolgt ist? «Eine Nutzungsplanung, die dem Richtplan widerspricht, darf nach Massgabe des Baugesetzes vom Kanton nicht genehmigt werden», sagt das BVU. Wenn der Kanton im Rahmen der Vorprüfung des entsprechenden BNO-Teiländerungsentwurfs eine Unvereinbarkeit mit dem Richtplan feststelle, so würde er eine gemeinsame Lösung anstreben. Unterschiedliche kantonale und kommunale Entscheide hätten keine Aussicht auf Erfolg, sagt das BVU und erwähnt, dass es den Beschluss der Gemeindeversammlung zur Kenntnis nimmt und vor weiteren Schritten im Richtplanverfahren mit der Gemeinde und Aargau Verkehr das Gespräch suchen wird.

«Die BNO als Gesamtwerk» ist bewilligt», sagte Gemeindeammann Rolf Buchser am Dienstag, am Tag nach der denkwürdigen Gemeindeversammlung. «Das ist ein grosser Erfolg für den Gemeinderat. Ich gehe nicht davon aus, dass ein Referendum ergriffen wird.» Und was ist mit der «Hegmatte»?

Aus Sicht des Gemeinderates gibt es bei der Planung seit anderthalb Jahren einen Marschhalt. Diese Pause wird nun weitergehen. «Wir werden auf den Richtplanentscheid des Grossen Rates warten», erklärt Buchser. Sagt das Kantonsparlament Nein, ist das Thema vom Tisch, sagt es Ja, wird die Teilrevision eingeleitet. Natürlich unter Berücksichtigung des vorgestrigen Entscheids, der eine Umzonung in die Landschaftsschutzzone verlangt. Doch es könnte sein, dass sich im Verlaufe des Planungsverfahrens herausstellt, dass die Landschaftsschutzzone nicht umgesetzt werden kann.

«Ein Zeichen gesetzt»
Die Gefahr, dass der kantonale Richtplanprozess dem Wunsch der Gemeindeversammlung einen Strich durch die Rechnung macht, sieht auch Severin Lüscher. Der Schöftler Grossrat (Grüne) ist einer der führenden Köpfe des Vereins «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» und gehört zu den grossen Gewinnern vom Montagabend. Der Verein hatte die Gemeindeinitiative zum Schutz der Hegmatte-Überbauung eingereicht und liess durch sein Mitglied Eduard Jakob an der Gmeind den Antrag auf Teilrückweisung der BNO zwecks Landschaftsschutzzone für die «Hegmatte» stellen. «Ich würde den Einfluss dieses Entscheides auf die Raumplanung des Kantons nicht überschätzen», sagte er am Dienstag gegenüber der AZ.

Trotzdem wirkt Lüscher zuversichtlich. Er hofft, dass seine Grossratskollegen die dritte Vorgehensweise (nebst Ja oder Nein zum Richtplaneintrag) wählen und stellt bereits folgendes Szenario in den Raum: «Was macht der Schöftler Gemeinderat, wenn der Grosse Rat den Richtplaneintrag zurückstellt, bis Schöftland über die Landschaftsschutzzone befunden hat?»

Deshalb war es oberstes Ziel der «Hegmatte»-Überbauungsgegner, dem Grossen Rat zu signalisieren, dass der Widerstand gegen den Richtplaneintrag heftig ist. «Unseren Erfolg sehe ich darin, dass wir an der Gemeindeversammlung über das Thema ‹Hegmatte› sprechen konnten. Wir haben einen grossen Aufwand betrieben, um dieses Thema an die Gemeindeversammlung zu bringen», sagt Lüscher.

Dieser Aufwand lohnte sich. Nicht nur drängte sich am Montag 453 Stimmbürger (15 Prozent der Stimmberechtigten) in die Bez-Aula, sie sprachen sich auch grossmehrheitlich für die Umwandlung der «Hegmatte» in eine Landschaftsschutzzone aus. «Es ist ein gutes Gefühl, dass wir gespürt haben, dass die Leute das Thema mittragen und deshalb an die Gemeindeversammlung gekommen sind.» Und weiter: «Es wurde ein Zeichen gesetzt, dass man haushälterisch umgehen muss mit den Ressourcen, sie sich nicht regenerieren lassen.»

Kein Rückzug der Initiative
Werden die Überbauungsgegner nun, da die Gmeind den Antrag auf eine Landschaftsschutzzone für die «Hegmatte» angenommen hat, ihre Gemeindeinitiative (mit dem selben Begehren) zurückziehen? Lüscher ist vorsichtig: «Erst, wenn die BNO-Teiländerung zum Hegmatte-Gebiet vor das Volk kommt und sie im Sinne der Initiative ist, ist die Zeit über einen Rückzug nachzudenken.»