Nachbarin auf grausame Weise sexuell genötigt – Täter nur teilweise geständig

Die Anklageschrift schildert detailliert, wie rücksichtlos der C. gegen seine Opfer vorging. Der eine Übergriff ereignete sich kurz vor Weihnachten 2014, am 19. Dezember. Sandra G.* begab sich an diesem Abend in den Keller des Mehrfamilienhauses, wo sie wohnt, um einen Stapel Wäsche zu waschen. Um 22.30 Uhr verliess sie die Wohnung erneut, um die Wäsche zu holen. Die Wohungstür liess sie offen. Als sie in die Wohnung zurückkehrte, roch sie Zigarettenrauch und hielt unter anderem im Schlafzimmer Nachschau. Dort wartete der maskierte C. auf sie: Er bedrohte Sandra G. mit einem 30 Zentimeter langen Messer. Es kam zu einem Gerangel, worauf C. sein Opfer verletzte und mit einer Pistole bedrohte. Er fesselte Sandra G*. verging sich an ihr und suchte das Weite. Die Frau erstattete noch in der gleichen Nacht Anzeige – sie hatte ihren Peiniger, der im gleichen Haus wohnte erkannt. Die Polizei fand wenig später in der Wohnung von C. die Gegenstände, die ihn überführten, darunter Kleider, das Klebeband und das Messer. Schon am Tag nach dem Übergriff kam C. in Untersuchungshaft.

Im Laufe der Ermittlungen stiess die Polizei auf ein weiteres Verbrechen, das C. zur Last gelegt wird. Am 3. November 2009 soll er in Oftringen eine Verkäuferin vergewaltigt haben. Er soll der Frau nach Arbeitsschluss kurz vor 1 Uhr nachts abgepasst und sie in ein Gartenhäusen gedrängt haben. Dort soll er sein Opfer mit einem Stein bedroht haben, sie zum Oralverkehr gezwungen und anschliessend vergewaltigt haben. Nach dem grausamen Übergriff war die Frau schwer traumatisiert – und ist es bis heute. Sie nahm 10 Kilogramm ab, wurde von Panikattacken heimgesucht und war lange Zeit arbeitsunfähig. Auf die Spur kam die Polizei C. aufgrund eines Treffers in der DNA-Datenbank: Die genetischen Profile des Täters stimmen in beiden Fällen überein. Trotzdem bestritt C. gestern vor Gericht, der Vergewaltiger von Oftringen zu sein. 

Zur Debatte standen aber noch weitere Straftatbestände. Auf dem Smartphone von C. fanden die Ermittler verbotene Gewalt- und Pornovideos, in der Wohnung stiessen sie auf Marihuana.

Der Staatsanwalt forderte eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten. Ein Urteil lag am Mittwoch noch nicht vor.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der ZT/LN-Ausgabe vom Donnerstag.

*Name der Redaktion bekannt

 

** Name geändert