
Nachtzuschlag unter Beschuss: Das wären die Folgen für Aargauer Verkehrsbetriebe und Pendler
Thomas Egger, Nationalrat aus dem Kanton Wallis, will die Zuschläge im öffentlichen Verkehr abschaffen. Der CSP-Politiker schreibt in seinem Vorstoss, die Gewohnheiten im Verkehrsverhalten hätten sich geändert.
Deshalb soll «das Grundangebot an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden und auch den Freizeitverkehr insbesondere nachts und in Berggebieten mehr als bisher abdecken». Der Bundesrat unterstützt die Idee und beantragt dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen, wie die Pendlerzeitung «20 Minuten» berichtete.
Partygänger und Wanderer. «Für Kunden würde Vieles einfacher werden», sagt auch Martín Osuna, der Geschäftsführer des Tarifverbunds A-Welle. «Sie müssten nicht mehr daran denken, einen Zuschlag zu lösen.»
Doch welche Konsequenzen hätte es für die Verkehrsbetriebe im Aargau, wenn sie plötzlich keine Zuschläge mehr erheben dürften? «Wenn der Nachtzuschlag von fünf Franken aufgrund einer neuen bundesrechtlichen Regelung wegfällt, dann müssen die Kosten des Nachtnetzes auf andere Art gedeckt werden», sagt Osuna. Schon heute überprüfe und hinterfrage die A-Welle ihr Sortiment inklusive Nachtzuschlag regelmässig. «Wir setzen uns immer für Vereinfachungen ein», sagt Osuna. «Aber sie müssen finanziert werden können.»
Die Kosten bleiben die gleichen
Und die finanzielle Seite müsse auch bei der Beurteilung des Vorstosses von Thomas Egger berücksichtigt werden, sagt der A-Welle-Chef. Fällt der Nachtzuschlag weg, müsste entweder die öffentliche Hand die Kosten des Nachtnetzes mit zusätzlichen Steuergeldern subventionieren.
«Dabei würde der Bund nur einen kleinen Teil der Kosten tragen. Den grösseren Teil der ungedeckten Kosten im Regional- und Ortsverkehr bezahlen die Kantone beziehungsweise Gemeinden», sagt Osuna. Wären sie nicht bereit, in die Bresche zu springen, müssten die Verkehrsbetriebe alternative Wege finden.
«Wir müssten die anfallenden Kosten für die Nachtverbindungen durch höhere öV-Tarife für alle Nutzer kompensieren», sagt Osuna. Will heissen: Auch wer nie mit einem Nachtzug fährt, würde das Angebot indirekt mitbezahlen. «In der A- Welle müssten die Preise durchschnittlich zwischen 0,5 und 1 Prozent erhöht werden», schätzt Osuna.
Es könne sogar sein, dass gewisse Linien im Nachtnetz ganz eingestellt werden müssten, weil sie zu wenig gut ausgelastet sind und nicht rentieren. Sollte das Parlament den Vorstoss unterstützen, müsste der Bundesrat prüfen, wie die Definition des abgeltungsberechtigten Verkehrs geändert werden müsste, um die Mobilitätsbedürfnisse besser abzudecken und ob seitens Bund auch Angebote mitfinanziert werden könnten, die heute nur durch die Kantone oder Dritte mitfinanziert werden können.
Edith Graf-Litscher, die Präsidentin der Verkehrskommission, geht davon aus, dass das Postulat mehrheitsfähig ist. «Es wäre eine grosse Vereinfachung, wenn die Nachtzuschläge abgeschafft würden», sagte die SP-Politikerin aus dem Kanton Thurgau diese Woche im «Blick».
Im gleichen Artikel äusserte sich auch Kurt Fluri, FDP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Städteverbands. Er hat den Vorstoss mitunterzeichnet und sagte: «Ich unterstütze Vorhaben, die die Attraktivität des öV verbessern.»