Nackttanz im Gras war Kunst – das sagen die Bezirksrichter

Sie tanzten nackt auf der Wiese und wälzten sich im Gras und all das unter dem Titel der Kunst: Es handelte sich um eine Performance im Aargauer Königreich Noseland zwischen Schöftland und Schlossrued vom  20. August 2017. Die Performance ist heute Gegenstand einer Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Unterkulm. Es geht um Bussen von je 100 Franken, aber auch um die Bewertung von Kunst. Der Bieler Performance Künstler Thomas Zollinger und zwei Frauen haben nämlich Beschwerde eingereicht.

An der Verhandlung nehmen Sympathisanten der Nackten teil, darunter auch der selbsternannte König Bruno Schlatter. Er „regiert“ über das Königreich Noseland, das auf einer Wiese zwischen Schöftland und Schlossrued liegt und 2100 Quadratmeter umfasst. 

Kunst oder ungebührliches Verhalten?

Das Bezirksgericht Unterkulm hatte also zu entscheiden, ob die Nackten mit der Produktion Kunst schufen oder sich einfach blutt im Gras wälzten und sich somit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar gemacht haben. 

 

Am Freitagmorgen erklärte Zollinger vor dem Bezirksgericht Kulm: Der Gemeinderat von Schöftland hätte unter Anwendung gesunden Menschenverstands die Bussen erlassen können und sollen. «Die Performance ist ein Kunstkonzept das seinen Ursprung im Ritualtheater hat.»

Die Angeklagte Regula Maria Merz erklärte: „Es war still und ruhig an jenem Tag, kein Publikum und keine Öffentlichkeit. Bruno Schlatter stand bereit, um allfällige Spaziergänger auf die Performance aufmerksam zu machen.“

Nach der Beratung erklärte das Bezirksgericht Unterkulm die Ordnungsbusse einstimmig für ungültig. Der Antrag von Thomas Zollinger eine Bewilligung für eine erneute Performance in Noseland auszusprechen wurde aber mangels Zuständigkeit abgewiesen. 

Thomas Zollinger und zwei Frauen haben dagegen Beschwerde eingereicht. «Mit dem Abbruch und der Busse wurde das Grundrecht der Kunstfreiheit verletzt», so der Bieler Künstler.