Neu können Beiträge an Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden

Die Anträge für Kinderbetreuungskosten ab 1. August bis 31. Dezember 2018 müssen bis am 31. März 2019 bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gemeinderat macht explizit auf die Unterstützungsmöglichkeit aufmerksam. Geben Sie im Suchfeld der Webseite „kibeg“ ein und Sie werden automatisch zu den Informationen rund um die familienergänzende Kinderbetreuung geleitet. Sie finden dort auch den Link zum Antragsformular und zum Reglement. Es ist ausschliesslich das veröffentlichte Antragsformular zu verwenden. Für Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung (Telefon 062 746 80 20 oder per Mail an finanzen@vordemwald.ch). Die Finanzabteilung ist zuständig für die Prüfung der Anträge und die Verfügung des Gemeindebeitrages mit Rechtsmittelbelehrung an den Gemeinderat.