Neue Datenbank für Schwarzfahrer: Schon Dreijährige registriert

Kann ein Kind eine Busse unterschreiben?

Der Aargauer FDP-Nationalrat Thierry Burkart ist Rechtsanwalt und hat eine einfache Antwort auf die Frage, ob die Schaffhauser Verkehrsbetriebe korrekt gehandelt haben: Ein fünfjähriges Mädchen sei aus rechtlicher Sicht «noch nicht urteils- und damit nicht handlungsfähig», sagt er. Deshalb habe seine Unterschrift keine rechtliche Wirkung. Zudem sei ein Kind in diesem Alter noch nicht strafmündig, könne also nicht bestraft werden. «Das macht diese Aktion der Schaffhauser Verkehrsbetriebe in doppelter Hinsicht schwer nachvollziehbar.» Die Mutter hätte die Busse nicht bezahlen müssen, findet Burkart. «Abgesehen von den rechtlichen Überlegungen scheint mir das Vorgehen der Verantwortlichen extrem kleinkariert und lässt den gesunden Menschenverstand völlig vermissen.» (lhn)

Ein fünf- und ein zehnjähriges Mädchen fahren zusammen in einem Schaffhauser Bus. Die ältere der zwei Schwestern hat ein Abo dabei, die jüngere reist ohne Billett. Denn die Mutter dachte sich, Kinder unter sechs Jahren dürften den öffentlichen Verkehr in der Schweiz gratis benützen.

Doch sie hat die Rechnung ohne die Kontrolleure der Schaffhauser Verkehrsbetriebe gemacht. Sie geben dem fünfjährigen Kind eine Busse von 100 Franken. Es muss den Beleg sogar selber unterschreiben. Das Konsumentenmagazin «Espresso» von SRF hat am Donnerstag über den Fall berichtet. Nach einer Beschwerde reduzieren die Schaffhauser die Busse auf 50 Franken.

Das Geheimnis des Tarifdschungels

Der Hintergrund der Geschichte ist die nationale Tarifbestimmung mit der Nummer 600. Die Regel, dass Kinder unter sechs Jahren gratis fahren, gilt unter einer Bedingung: Sie müssen in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sein. Das Erwachsenenalter wird allerdings eigenartig definiert: Es beginnt mit zwölf Jahren. Wäre die Schwester der Fünfjährigen also zwei Jahre älter gewesen, wäre alles in Ordnung gewesen. Kinder unter sechs Jahren dürfen ohne Erwachsene den öffentlichen Verkehr benützen, sie brauchen dafür aber ein Billett. Man geht davon aus, dass eine erwachsene Person dieses gelöst hat und damit für die Sicherheit Verantwortung übernimmt.

Die Transportunternehmen könnten aber kulant sein und einen Zuschlag reduzieren oder streichen. Mehrere andere Betriebe hätten das gemacht, wie eine Umfrage zeigt. Die Busse von Schaffhausen sei ein Einzelfall, heisst es bei CH-Direct.

Tatsächlich? Seit Frühling gibt es eine nationale Schwarzfahrer-Datenbank. Derzeit wird sie von 80 Transportunternehmen mit Personenangaben gefüttert. Ende Jahr sollen 115 Betriebe mitmachen. Das Ziel: Wiederholungstäter sollen härter bestraft und strafrechtlich verfolgt werden. Was bei der Einführung allerdings kein Thema war: Sogar die Personalien von Kleinkindern werden in der Datenbank erfasst, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen.

Aktuell haben drei Dreijährige, zwei Vierjährige und zehn Fünfjährige einen Eintrag. Danach steigen die Zahlen rasant an.

Eine riesige Datenbank mit Personalien

In der Alterskategorie der Sechs- bis Zwölfjährigen sind 2600 Schwarzfahrer registriert. Auch am anderen Ende der Skala wird es absurd: Ein Hundertjähriger steht zuoberst auf der Liste. Erfasst werden allerdings auch Kulanzfälle. Man landet also in der Datenbank, obwohl man vielleicht keine Busse bezahlen musste. Insgesamt sind 277’000 Personendaten gespeichert.

Die Problematik enthält einen Widerspruch. Man traut kleinen Kindern nicht zu, den öffentlichen Verkehr wie Erwachsene zu benützen. Aber man registriert sie wie Erwachsene. Und teilweise büsst man sie sogar entsprechend.

Der Solothurner SP-Nationalrat Philipp Hadorn, Zentralsekretär der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, kritisiert das Vorgehen der Schaffhauser Verkehrsbetriebe als «sehr formalistisch». Er äussert aber auch Verständnis für die Kontrolleure:

Ueli Stückelberger, Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr, äussert seine persönliche Meinung. Man könne nicht wegen jedem Einzelfall die Regeln auf den Kopf stellen, sagt er. Doch er frage sich, ob die Regelung noch zeitgemäss ist: «Heute sind Kinder und Jugendliche schon früher selbstständig unterwegs als noch vor ein paar Jahren.»