
Neue Maskenregeln des Bundes sorgen in Aargauer Altersheimen für Verwirrung und Verärgerung
ltersheimbewohnerinnen, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Masken mehr tragen. Das hat der Bundesrat entschieden. Es ist das erste Mal, dass Geimpfte und Ungeimpfte auf offizielle Anordnung hin ungleich behandelt werden sollen.
Für André Rotzetter, Geschäftsführer von zwei Pflegeheimen im Fricktal und Präsident des Pflegeheimverbands, war daraufhin aber noch einiges unklar:
- Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden?
- Müssen die Pflegerinnen Ungeimpfte zwingen, Masken zu tragen?
- Was ist mit dem Diskriminierungsverbot, das bisher so hoch gehalten wurde?
Diese Fragen wollte der Bundesrat eigentlich noch klären. Er führte nach der Ankündigung eine Turbo-Vernehmlassung durch und publizierte ein Informationsschreiben. Auf fünf Seiten äussert sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Zuerst schreibt es: Wer geimpft oder genesen sei, müsse im Pflegeheim keine Maske mehr tragen. Und im selben Dokument weiter unten heisst es: «Wenn immer möglich sollen für alle Personen, ob geimpft oder nicht, die gleichen Lockerungsmassnahmen gelten.»
«Was soll das?», fragt sich Rotzetter und führt aus:
«Wir haben bereits im Januar angefragt, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen. Und jetzt bekommen wir so etwas.»

André Rotzetter, Geschäftsführer des Vereins für Altersbetreuung im Oberen Fricktal und Spartenpräsident Pflegeinstitutionen der VAKA. (Archivbild)
Lieber hätte sich der Bund gar nicht geäussert als so widersprüchlich, sagt Rotzetter.
Gesundheitsdaten müssten eigentlich geheim gehalten werden
Denn die Diskussionen sind heikel. Gerade wenn es um die Frage geht: Wie gehen Heime mit Bewohnern um, die sich nicht impfen lassen können oder wollen? Müssen die weiter Masken tragen? «Wie soll das gehen?», fragt Rotzetter.
«Müssen wir Polizei spielen und Ungeimpfte markieren, damit das Personal Bescheid weiss?»
Rotzetter ist überzeugt: Das ginge allein schon deshalb nicht, weil Gesundheitsdaten – eine Impfung zählt dazu – sensibel seien und geheim gehalten werden müssten.
Diese Fragen hat der Bund nicht beantwortet. Er schreibt: «Wie die in der Verordnung festgehaltene Erleichterung in Bezug auf das Maskentragen bei den geimpften und genesenen Bewohnerinnen und Bewohnern umgesetzt wird, obliegt den Heimen und den kantonal zuständigen Stellen und muss im Schutzkonzept festgehalten werden.»
Kurz darauf hat auch der Kanton Aargau ein Schreiben herausgegeben. Und der Kanton meint: Die Heime können selbst entscheiden, was sie tun.
Zumindest darüber ist Rotzetter nun froh: «Unsere Bewohnerinnen sind mündige Menschen, die für sich selbst verantwortlich sind, oder haben gesetzliche Vertreter. Woher soll ich das Recht nehmen, ihnen Vorschriften zu machen, die andernorts nicht gelten?» Und weiter sagt Rotzetter:
«Ich bin froh, hat der Kanton nicht gesagt, dass wir Geimpfte und Ungeimpfte ungleich behandeln müssen.»
In seinen Pflegeheimen muss nun kein Bewohner Masken tragen, egal, ob geimpft oder ungeimpft. Sie entscheiden selbst, ob sie Masken tragen wollen oder nicht.
Kritik: Kanton schiebt Verantwortung ab
Während Rotzetter froh ist, selbst entscheiden zu können, kritisieren andere dieses Vorgehen. Michael Hunziker leitet das Alterszentrum Obere Mühle in Lenzburg. Er hat dem Kanton nach dessen Entscheid ein E-Mail geschrieben. Es ist unter anderem an Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Kantonsärztin Yvonne Hummel adressiert. Darin schreibt Hunziker:

Michael Hunziker, Leiter Alterszentrum Obere Mühle in Lenzburg
«Uns wird eine Anweisung zugestellt. Darin wird in wesentlichen Punkten der Institutionsleitung die Entscheidung wiederum freigestellt. Sie entschuldigen, wenn ich das als Abschiebung von Verantwortung bezeichne.»
Das Problem: Sollte etwas geschehen, wäre er am Ende Schuld, weil er ja strengere Massnahmen hätte ergreifen können, befürchtet Hunziker. Denn auch bei ihm muss keine Bewohnerin mehr eine Maske tragen, egal, ob geimpft oder ungeimpft. Allerdings aus einem anderen Grund: «Bei uns sind praktisch alle geimpft. Diese Frage stellt sich gar nicht mehr.»
Wäre die Durchimpfungsrate nicht so hoch, hätte er anders entschieden, sagt Hunziker:
«Ich bestreite, dass die Maskentragpflicht irgendwelche Menschenrechte verletzt. Denn es gibt auch das Recht, geschützt zu werden. Und die Pflicht, andere zu schützen. Von dieser Pflicht wird viel zu wenig geredet.»
Ausserdem betont Hunziker: «Auch wenn es in den Medien anders beschrieben wurde: Wir sind eine Pflegeinstitution, kein Gefängnis. Wer bis anhin keine Maske tragen wollte, wurde nicht dazu gezwungen.»
Ein kantonaler Flickenteppich entsteht
Die Heime können also selbst entscheiden, wie sie mit der Situation umgehen. Bereits in der ersten Woche seit dieser Regelung ist ein Flickenteppich entstanden.

Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker.
Im Fricktal und Lenzburg muss, wie erwähnt, niemand eine Maske tragen, egal, ob geimpft oder ungeimpft. In den Aarauer Pflegeheimen Herosé und Golatti, die der Stadt gehören, müssen nur noch die Ungeimpften Masken tragen. Allerdings seien die allermeisten Bewohnerinnen geimpft, sagt Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker. Und mit den wenigen Ausnahmen habe man das vergangene Woche besprochen, das würde von ihnen akzeptiert werden. «Die Menschen sind von sich aus vorsichtig. Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem sich ein Bewohner nicht an die Regeln gehalten hätte.»
Im Reusspark in Niederwil setzt man die Vorgaben nochmals anders um: Allen Bewohnern wurde die Empfehlung gemacht, weiterhin Masken zu tragen. «Bewohnende, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, zwingen wir nicht dazu», sagt die Kommunikationsbeauftragte Caroline Schneider.
Wieso hat der Kanton entschieden, dass jedes Heim machen kann, was es will? Michel Hassler, Sprecher des Departementes Gesundheit und Soziales, erklärt:
«Die Gesundheitsinstitutionen haben Erfahrung im Umgang mit Schutzmassnahmen und sind in der Lage, für sich verändernde Situationen geeignete Lösungen zu finden.»
Nur bei Bedarf, etwa einem Corona-Ausbruch, würde man das Schutzkonzept eines Betriebs einfordern und überprüfen, so Hassler.
Andere Kantone, andere Lösungen
Etwas strenger ist hier etwa der Kanton Zürich. Zwar stellt er es seinen Heimen frei, ob sie Lockerungen beschliessen oder nicht. Doch wenn sie es tun, schreibt der Kanton vor, wie genau das geschehen soll: In welchem zeitlichen Intervall welche Lockerungen möglich sind. Und auch, dass die Lockerungen für alle Bewohnerinnen gelten müssen. Egal, ob geimpft oder nicht.
Die Lockerung der Maskenpflicht im Aargau gilt nur für die öffentlichen Bereiche der Heime. In ihren Zimmern mussten die Bewohner nie Masken tragen – ausser bei der Pflege. Für Besucher und Pflegerinnen gilt nach wie vor Maskenpflicht.