Neue Oftringer Nutzungsordnung liegt erneut auf

Die Gemeinde Oftringen muss bezüglich Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) eine Zusatzschlaufe drehen. Dies, weil die Gemeindeversammlung im Mai 2021 einen Antrag annahm, der zum Abbruch der Versammlung führte (das ZT berichtete). An der Infoveranstaltung vom Montagabend informierte der Gemeinderat über das weitere Vorgehen und was in der Zwischenzeit passiert ist.

Für die Revision der BNO gelten einige Vorgaben und Ziele. Gemeindeammann Hanspeter Schläfli (FDP) hob die fünf wichtigsten nochmals hervor: Die Lebensqualität und Standortattraktivität für das urbane Wohnen und Arbeiten soll gesteigert werden; die Erreichbarkeit und der Anschluss ans übergeordnete Verkehrsnetz sind zu gewährleisten; der kantonale Richtplan gibt im Wesentlichen die Grundzüge für die kommunale Raumordnung behördenverbindlich vor; bei der Revision der Nutzungsplanung muss die Gemeinde darlegen, mit welchen Massnahmen sie zur Erreichung der Ziele beiträgt; das Entwicklungskonzept 2040+ zeigt ein räumlich konkretes Zielbild von Oftringen zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach 2040. Darin ist beispielsweise die Einwohnerzahl von 18 000 Personen enthalten. «Das war und ist aber nicht das Ziel des Gemeinderats», betonte Schläfli einmal mehr vor den etwas mehr als 50 Anwesenden.

Verdichtetes Bauen soll mit der BNO gefördert werden

Weiter gilt für die neue BNO, dass sie zu qualitätsvollen Quartierstrukturen beitragen muss, namentlich im Zentrum und den Entwicklungsgebieten. Dazu kommen die Aufwertung von Aussenräumen und die Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Mischzonen. «Die Gemeinde Oftringen legt Wert auf eine hochwertige Siedlungs- und Wohnqualität», heisst es in einem Auszug aus der neuen BNO. «Die Baukultur hat einen hohen Stellenwert. Überbauungen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren. Verdichtetes Bauen an Standorten mit gutem öffentlichem Verkehrsanschluss ist zu fördern.»

Seit der Gemeindeversammlung im Mai hat nun die kantonale Verwaltung die eingegangenen Anträge – es handelte sich dabei um Rückweisungsanträge und nicht um Änderungsanträge – geprüft und festgelegt, welche genehmigungsfähig sind. Weil es also Änderungen an der Vorlage gibt, wird die BNO nun erneut aufgelegt. Bis 30. November dürfen die Oftringerinnen und Oftringer ihre Einwendungen beim Gemeinderat ­deponieren. Anschliessend werden diese behandelt und darüber entschieden. Danach wird die BNO erneut der Gemeindeversammlung vorgelegt – inklusive der genehmigungsfähigen Anträge, über die separat abgestimmt wird. «Wir wollen Vollgas geben und die BNO im ­ersten Quartal 2022 an eine ausserordentliche Gemeindeversammlung bringen», sagte Schläfli. Auch dann wird es wieder möglich sein, Rückweisungsanträge zu stellen. Dann würde das Spiel wieder von vorne beginnen.

Die meisten Fragen an der Infoveranstaltung bezogen sich auf das Vorgehen. Den Voten war zu entnehmen, dass vielen nicht klar ist, wie das Ganze rechtlich abläuft. So wollte Hubert Eichelsberger, der mehrere Anträge gestellt hatte, wissen, warum man denn erneut über seine Anträge abstimmen muss, wenn diese doch an der Gmeind im Mai genehmigt wurden. Die Antwort darauf: Die Anträge mussten in eine rechtlich korrekte Form gebracht und teilweise etwas umformuliert werden. Zudem sieht der demokratische Prozess vor, dass sich alle erneut zu den Änderungen äussern dürfen. Wichtig: Die nicht genehmigungsfähigen Anträge sind nicht Teil der öffentlichen Auflage. Ein anderer Votant äusserte Besorgnis darüber, dass sich das Verfahren noch weiter in die Länge zieht. Er plant ein Bauprojekt und möchte dieses unter der neuen BNO realisieren.

Vier Anträge sind nicht genehmigungsfähig

Gemäss Kanton sind drei Anträge genehmigungsfähig. Der erste betrifft jenen von Rudolf Fischer. Er will unter Paragraf 3 folgenden Satz zusätzlich reinschreiben: Der Siedlungsentwicklung und -umstrukturierung ist in den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren besondere Rechnung zu tragen hinsichtlich: «der ökologisch wertvollen und klimaangepassten Siedlungsgestaltung». Der Gemeinderat empfiehlt diesen Antrag zur Annahme. Hubert Eichelsberger verlangt in einem Antrag, dass im Bereich der Überbauung Butterfly auf das Eignungsgebiet für Höhere Bauten bis 30 Meter verzichtet wird. Auch dieser Antrag ist genehmigungsfähig, der Gemeinderat empfiehlt ihn allerdings zur Ablehnung, da er überzeugt ist, dass man sich sonst eine Chance verbauen würde. «Ein Investor kann nicht klammheimlich einen Gestaltungsplan machen. Dieser ist immer öffentlich und beschwerdefähig», sagte Schläfli. Genehmigungsfähig ist weiter der Antrag von Hubert Eichelsberger, der verlangt, dass im Gestaltungsplangebiet «Waldpark» eine Gesamthöhe von 18 Metern mit 2 zusätzlichen Geschossen gegenüber der Regelbauweise verboten wird. Auch diesen Antrag empfiehlt der Gemeinderat zur Ablehnung. Vier weitere Anträge sind nicht genehmigungsfähig. Beispielsweise jener der Firma Senn, die in der BNO festlegen wollte, dass entlang der Parzelle «Deckel-Gebäude» eine Strasse realisiert werden kann. Dieses Anliegen wird aber noch in den Katalog mit Themen, die weiter bearbeitet werden sollen, aufgenommen. Sie können später in einer Teilrevision der BNO bearbeitet werden.