
Neues Rechtsgutachten zeigt: Den 5G-Antennen fehlt die Legitimation – der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt
Was ist eine adaptive Antenne?
5G verwendet sogenannte «adaptive Antennen», also Antennen, die gezielt die Nutzer – und zwischen Antenne und Empfangsgerät befindliche Personen – mit maximaler Leistung bestrahlen.
Warum ist die NISV rechtswidrig?
Adaptive Antennen sollen gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) viel lascher als herkömmliche Antennen behandelt werden. Das ist gemäss dem neuen Rechtsgutachten unzulässig, weil damit möglicherweise erhebliche Gesundheitsschäden für alle in Kauf genommen werden.
Der Verein «Schutz vor Strahlung» hat am Mittwoch ein bei der Kanzlei Pfisterer Fretz aus Aarau in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Einführung der 5G-Technologie für Mobilfunkantennen publiziert.
Darin schreibt Anwalt Michael Fretz: Der Bundesrat habe für die Einführung von 5G die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Die darin enthaltene Privilegierung von adaptiven Antennen – es geht um die Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme – sowie die Konkretisierung dieses Grundsatzes durch das Bundesamt für Umwelt sei nicht zulässig.
Der Kanton Zug habe deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.
Anwalt Fretz folgert daraus: «Um die Gefahr von schädlicher Strahlung durch 5G-Antennen beheben zu können, gilt es meines Erachtens, sowohl auf der rechtlichen wie auch auf der politischen Ebene tätig zu werden.»
Über den Rechtsweg gelte es, Entscheide zu provozieren, die gestützt auf die neuen Verordnungsbestimmungen erfolgt sind. So müsse sich letztlich das Bundesgericht zur Rechtmässigkeit der revidierten NISV äussern.
Der politische Weg sei aktuell weniger dringend. Fretz verweist auf die vielen hängigen Vorstösse.
Der Verein «Schutz vor Strahlung» erklärt: «Die Bestimmungen in der NISV, auf welche sich der Ausbau der 5G-Technologie stützt, sind rechtswidrig und die Privilegierung der adaptiven Antennen dürfte vor dem Bundesgericht nicht standhalten.»
Und weiter: «Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen.»
Der Verein erwartet deshalb «eine Sistierung aller 5G-Baubewilligungsverfahren». Der Widerstand in der Bevölkerung nehme stark zu. Von über hundert 5G-Baugesuchen in der Schweiz, die dem Verein in den letzten drei Monaten gemeldet worden seien, seien knapp neunzig mit Einsprachen blockiert.
Die Schweizer Vereinigungen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung würden sich dafür einsetzen, dass alle Baugesuche von 5G-Antennen mit Einsprachen blockiert und vor Gericht angefochten würden, bis sich eine Rechtspraxis durchsetze, die dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trage.
Bei den bereits bestehenden 5G-Antennen werde mit juristischen Mitteln dafür gekämpft werden, dass ihnen die Betriebsbewilligungen entzogen werden.