Neues, vereinfachtes Verkehrsregime bei der Multisammelstelle

Bild: zVg
Bild: zVg

Die Sammelstelle wird von der Rothrister Bevölkerung rege benützt. Das Verkehrsregime gab in der Vergangenheit allerdings immer wieder zu berechtigten Reklamationen Anlass. Tatsächlich war die Zu- und Wegfahrt alles andere als ideal, erfolgte sie doch durch ein und dasselbe Einfahrtstor. Dies hatte zur Folge, dass die Fahrzeuge auf dem eingezäunten Areal wenden mussten. Diese Wendemanöver waren nicht selten heikel, es gab den einen oder anderen Blechschaden.

Kürzlich wurde deshalb auf Beschluss des Gemeinderates das Verkehrsregime verbessert. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt neu durch zwei verschiedene Tore. Die Fahrtrichtung ist durch am Boden markierte weisse Pfeile klar signalisiert. Für die anliefernden Fahrzeuge wurden auf dem Areal einige Parkplätze markiert.

Nach Aussage der Werkhof-Mitarbeiter hat sich das neue System schon gut bewährt und es wird bestimmt nicht lange dauern, bis sich die Rothrister daran gewöhnt haben.

Folgende Gegenstände können von Einwohnern aus Rothrist entsorgt werden: Konservendosen, Glas, Aluminium, PET-Getränkeflaschen, Papier (gebündelt), Karton, Styropor, Metalle, Textilien, Schuhe (zusammengebunden), Deponiegut (bis 100 lt.) wie Steine, Ziegel und Keramik (kein Brandschutt), Altöl, Speiseöl, Lösungsmittel, Emulsionen, Entladungslampen, Nespresso-Kapseln.

Die Multisammelstelle beim Gemeindehaus Rothrist ist jeden Mittwochnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr, jeden Freitagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr und jeweils am 1. Samstag im Monat von 09.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

Deponieren von Grünabfällen im Wald
Der Forstbetrieb stellt immer wieder fest, dass Grünabfälle aus Haus oder Garten im Wald deponiert werden. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass dies verboten ist und Fehlbare gebüsst werden. Die Gründe für dieses Verbot sind vielfältig. Leider macht solches Deponiegut mangels Sauerstoff meistens nicht den normalen Vermoderungsprozess durch. Vielmehr tritt ein Gärprozess mit entsprechender Bildung einer Gärflüssigkeit ein. Diese bewirkt das Absterben der Feinwurzeln, was zu Instabilität der Bäume und damit zur Gefährdung von Menschen, Bauten und Anlagen führen kann. Mit solchen illegalen Deponien werden häufig auch invasive gebietsfremde Pflanzenarten (sog. Neophyten) in den Wald verschleppt.

Soweit Grünabfälle nicht im eigenen Garten kompostiert werden, müssen sie der von der Gemeinde organisierten Grünabfuhr, welche von anfangs März bis Ende November jeden Montag stattfindet, mitgegeben werden. Die Bereitstellung hat in einem 140 Liter, 240 Liter oder 660 Liter Grüncontainer oder als verschnürtes Bündel zu erfolgen und es ist eine Gebührenmarke anzubringen.

Weitere Informationen erteilt die Abteilung Planung und Bau (Tel. 062 785 36 41; planungundbau@rothrist.ch ). Der detaillierte Abfallkalender ist im Online-Schalter unter www.rothrist.ch abrufbar.

Entsorgung von Hauskehricht in öffentlichen Abfallbehältern
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hauskehricht in oder neben den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird. Dies ist nicht gestattet. Die Entsorgung von Hauskehricht hat über die wöchentlich stattfindende Kehrichtabfuhr zu erfolgen. Es sind die offiziellen 17 Liter, 35 Liter oder 60 Liter Säcke der Gemeinde Rothrist zu verwenden. 110 Liter Säcke, Futtersäcke sowie Klein- und Grobsperrgut benötigen Gebührenmarken.