
Neuigkeiten zum Hangrutsch Rümlisbergstrasse: Rechtslage ist geklärt
Der Gemeinderat nimmt in seiner Mitteilung zum Hangrutsch Rümlisbergstrasse die positiven Nachrichten gleich vorweg: Der Hang ist nicht weiter gerutscht. Und die Rechtslage bezüglich der Kostentragung für die Sanierung ist geklärt. Die Gemeinde ist aufgrund der Bestimmungen des öffentlichen und des privaten Rechts (Werkeigentümerin nach Art. 58 OR) verpflichtet, die Strasse mängelfrei zu unterhalten. Die Gemeinde trägt die Kosten. Die betroffenen Grundeigentümer sind von einer Kostenbeteiligung entbunden.
In welchem Umfang die Sanierung zu bewerkstelligen ist, liegt jedoch im Ermessen des Strasseneigentümers. Diese Abklärungen trifft nun der Gemeinderat. Ein Kreditbegehren an die Gemeindeversammlung wird noch nicht gestellt. Der Gemeinderat wird jedoch an der Gemeindeversammlung vom 22. November 2018 eingehend über den Stand der Dinge informieren.