Nicht ganz alle haben frei am Kinderfest

An einem «normalen» Kinderfest steht in der Stadt Zofingen das Wirtschaftsleben still. Spätestens nach dem Mittagessen schliessen die meisten Geschäfte – schliesslich trifft sich die ganze Stadt auf dem Heiternplatz zum Gefecht und den anschliessenden Vorführungen der Schuljugend. Dieses Jahr nun ist alles etwas anders. Kein Kinderfest, kein freier Tag? So einfach ist die Frage nicht zu beantworten.

Der Kinderfesttag ist nicht als Sonntag definiert

Der Blick in Gesetze von Kanton und Bund sowie die Reglemente der Stadt zeigt: Der Kinderfesttag ist – genauso wie beispielsweise der Maienzug – nirgends als ein dem Sonntag gleichgestellter Feiertag definiert, wie dies beispielsweise der 1. August, der Weihnachtsfeiertag oder Auffahrt sind. Laut Kinderfestreglement ist der Kinderfest-Freitag ein Schultag. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat in Absprache mit der Schulpflege. Für dieses Jahr heisst das: Schulschluss ist am Donnerstag, der Freitag ist frei.

Ob die Arbeitnehmer an diesem Tag frei haben, hängt von den jeweiligen Personalreglementen ab – und ob der Arbeitgeber den freien Tag an diesem Tag gewährt oder ob er später bezogen werden muss. Im Personalreglement der Stadt beispielsweise ist das Kinderfest als bezahlter Feiertag definiert. Darum ist die Stadtverwaltung am Freitag geschlossen. Ebenfalls geschlossen sind die in Zofingen ansässigen Staatsstellen des Kantons Aargau, konkret das Bezirksgericht Zofingen, das Grundbuchamt, das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Geöffnet ist hingegen der Polizeiposten.

Im Personalreglement der ZT-Medien AG ist das Kinderfest ebenfalls als Feiertag definiert. Doch das heisst nicht, dass alle Mitarbeiter zu Hause bleiben können. Die ZT-Abonnenten möchten am Samstag eine Zeitung lesen und beispielsweise übers Kinderfest informiert werden. Daher arbeiten die Journalisten, die Drucker und alle, die an der Zeitung beteiligt sind, trotzdem. Sie dürfen den Feiertag aber an einem anderen Tag einziehen. 

Normalerweise schliessen Coop und Migros am Kinderfest nach dem Mittagessen ihre Türen. Dieses Jahr haben die beiden Grossverteiler jedoch regulär geöffnet. Ebenfalls geöffnet sind verschiedene Geschäfte in der Altstadt.

Keine längeren Öffnungszeiten für Restaurants

Regulär geöffnet haben während dem Zapfenstreich und dem Kinderfest auch die Restaurationsbetriebe in der Stadt Zofingen. Laut Kinderfestreglement wäre am Zapfenstreich jedoch der Wirtschaftsbetrieb bis um 3 Uhr erlaubt, musikalische Veranstaltungen sind bis um 2 Uhr gestattet. Die Stadt Zofingen teilt nun aber mit, dass sie aufgrund der Absage von Kinderfest und Zapfenstreich den Gastronomiebetrieben keine Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt hat. Deshalb gelten für Restaurants und Bars die üblichen Öffnungszeiten wie an jedem anderen Donnerstag und Freitag.