
Nur mit dem Roten Pass: Aargauer Regierung erteilt Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene eine Absage
In rund 600 Gemeinden der Schweiz können Ausländerinnen und Ausländer an Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene teilnehmen. So etwa in den Kantonen Freiburg, Neuenburg oder Jura. Im Aargau hingegen soll dies auch künftig nicht möglich sein. Der Regierungsrat hat zwei entsprechende Vorstösse abgelehnt. Sowohl die SP-Fraktion wie auch ein Zusammenschluss von Grossräten verschiedener Parteien hatten je eine Motion eingereicht, die eine neue Regelung forderte. Demnach sollten Gemeinden die Möglichkeit erhalten, auf lokaler Ebene das Ausländerstimmrecht einzuführen.
In ihrer Antwort vom Freitag hält die Aargauer Regierung fest, dass zwar viele Ausländer hier die Schule besuchten, am sozialen Leben teilnehmen und Steuern bezahlten. «Sie haben ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde und leisten einen wichtigen Beitrag an die Gesellschaft.» Der Regierungsrat räumt auch ein, dass das Stimmrecht das Interesse am Wohnsitzland und damit die Integration sowie das «friedliche Zusammenleben» der in- und ausländischen Bevölkerung fördere.
Stimmrecht nur mit dem Roten Pass
Dennoch hält es der Regierungsrat für richtig, dass Ausländer sich einbürgern lassen und erst dann abstimmen und wählen dürfen. Damit sei sichergestellt, «dass die einbürgerungswilligen Personen die nötigen Kenntnisse unseres Systems aufweisen». Zudem erachtet es die Regierung als wichtig, dass auf allen drei Staatsebenen die gleichen Regeln bezüglich des Stimm- und Wahlrechts gelten.
Die Motionäre hatten argumentiert, dass Personen, die sich mittels Steuern finanziell an der Gesellschaft beteiligen, auch mitentscheiden können sollen. Das aktive Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene gebe Ausländerinnen und Ausländern die Chance, ihre Wurzeln am Wohnort zu festigen. «Wer mitentscheiden darf, übernimmt auch mehr Verantwortung und beteiligt sich aktiver am gesellschaftlichen Leben», begründeten die Motionäre ihre Forderung. Zudem sende es auch ein Zeichen, «dass Zuwanderer in der Schweiz als wichtige Glieder der Gesellschaft wahrgenommen werden».
Als nächstes wird sich der Grosse Rat mit der Frage befassen, ob Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene mitbestimmen dürfen.
Sowohl Initiative wie auch Vorstoss abgeschmettert
In den vergangenen 25 Jahren stand die Frage, ob Gemeinden ausländischen Staatsangehörigen das Stimm- und Wahlrecht einräumen können, zweimal zur Debatte. 1996 wurde eine entsprechende Initiative vom Aargauer Stimmvolk mit 85 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Auch eine Motion von 2015 erhielt wenig Zuspruch: Der Grosse Rat verwarf sie mit 88 zu 30 Stimmen. Das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene verwarf das Kantonsparlament im Jahr 2016 mit 100 zu 28 Stimmen noch klarer.