Oh du knatschige Adventszeit: Diese Weihnachts-Beleuchtung sorgt für Ärger – Mieter droht die Kündigung

Auf dem Balkon von Antonio Mestre blinkt es wilder als in einer Disco. Die roten, blauen und grünen Lämpchen sind denn auch das Gesprächsthema in jenem Zofinger Quartier, in dem der Weihnachtsfan in einem Mehrfamilienhaus wohnt. 

Schon seit 20 Jahren versetzt sich der Portugiese mit Dekorationen ins Weihnachtsfeeling. Die aktuelle Beleuchtung stösst bei der Nachbarschaft allerdings nicht auf Gegenliebe. „Oh du fröhliche“ ist passé. Die Stimmung im Quartier lässt sich nun weit besser mit „Oh du knatschige Weihnachtszeit“ umschreiben.

Das Gespräch gesucht?

Mehrere Nachbarn haben sich bei der Verwaltung beschwert. Eine von ihnen ist Sabrina Häberli. Gegenüber TeleM1 erzählt sie, dass in ihrem Schlafzimmer quasi eine Disco-Beleuchtung habe. Ihre Hunde würden wegen dem Geblinke sogar bellen.

Mehrmals habe sie das Gespräch mit Mestre gesucht – vergeblich. „Wir haben ihm letztes Jahr sogar vorgeschlagen, wir würden ihm eine Zeitschaltuhr kaufen.“ Doch Mestre fühle sich als Chef im Quartier, weil er am längsten hier wohne. Mestre dagegen streitet ab, dass jemand auf ihn zugekommen sei. 

Doch Mestre hat nun ein Problem: Er hat von der Verwaltung ein Ultimatum gestellt bekommen. Entweder er stellt die Beleuchtung allabendlich um 22 Uhr ab, oder ihm wird die Wohnung gekündigt. 

Mestre fühlt sich im Recht

Mestre allerdings will nicht klein beigeben. „Ich schlafe noch nicht um 22 Uhr. Warum soll ich die Weihnachtsbeleuchtung dann schon abstellen?“, sagt er zu TeleM1. Er glaubt sich im Recht, weil im Mietvertrag nichts davon stehe, dass solche Beleuchtungen auf dem Balkon verboten seien. 

Rechtlich gesehen dürfte er allerdings schlechte Karten haben. „Der Vermieter hat das Recht, über die Fassade seines Hauses zu bestimmen“, sagt Andreas Clavadetscher, Präsident vom Mieterverband Aargau, zu TeleM1. Weihnachtsbeleuchtungen könne der Vermieter verbieten oder eine Zeit festlegen, wann diese eingeschaltet sein dürfe. (pz)