Olten und der Kanton müssen nicht Millionen zurückzahlen – Wallis verliert im Alpiq-Steuerstreit

Der Oltner Finanzverwalter ist extrem erleichtert. «Mir ist ein grosser Stein vom Herzen gefallen», sagt Urs Tanner. «Denn da ging es um eine tickende Zeitbombe.»

Was ist passiert? Am Montag hat der Walliser Staatsrat mitgeteilt, dass das Bundesgericht gegen den Kanton Wallis entschieden hat. Dieser führte nämlich mit dem Kanton Solothurn seit Jahren ein juristisches Seilziehen darum, wie die Wasserkraftwerke im Wallis zu besteuern sind. Lange Zeit verkauften nämlich die Walliser Partnerwerke der Alpiq ihren Strom aus dem Wallis zu den Gestehungskosten plus einer Dividende ins Mittelland. Von Olten aus wurde er mit grösserem Gewinn gehandelt. Und dieser Gewinn wurde nördlich der Alpen versteuert. Auch deshalb war Alpiq der beste Steuerzahler im Kanton Solothurn.

„Gewinn besteuern, wo er entsteht“

Doch dann wollte das Wallis dieses Steuermodell nicht mehr akzeptieren. 2013 veranlagte der Alpenkanton die Partnerwerke bis ins Jahr 2009 zurück nach einem neuen Steuermodell. Die Wasserkraftwerke wurden quasi so besteuert, als ob sie ihren produzierten Strom nicht an den Mutterkonzern, sondern an eine unbeteiligte Drittfirma verkaufen würden. «Wir wollen den Gewinn besteuern, wo er entsteht», sagte der Walliser Steueramt-Chef vor einiger Zeit gegenüber dieser Zeitung. Schliesslich sei der Strom ein fertiges Produkt, wenn er das Wallis verlasse.

 

Doch – unter anderem – 13 betroffene Alpiq-Partnerwerke wehrten sich gegen das Walliser Besteuerungsmodell. Und sie erhielten recht. Das Steuermodell ist nun vom Bundesgericht abgelehnt worden, wie der Walliser Staatsrat mitteilte. Öffentlich ist das Urteil allerdings noch nicht.

„Schlimmstenfalls 60 Mio. Franken“

Für den Kanton Solothurn und die Stadt Olten, den Alpiq-Sitz, ging es dabei um viel Geld. Im schlimmsten Fall hätte alleine die Stadt Olten 60 Mio. Franken nachbezahlen müssen, sagt Urs Tanner. «Dies hing wie ein Damoklesschwert über uns.» Die Stadt habe deshalb vorsichtig planen müssen.

Beda Albrecht, Dienstchef der Walliser Steuerverwaltung, rechnet mit 20 bis 50 Mio. Franken, die so jährlich dem Wallis «verloren gingen», wie er gegenüber dem «Walliser Boten» erklärt hat. Gemäss der Walliser Regierung argumentierte das Bundesgericht, dass es der nur teilweise liberalisierte Schweizer Strommarkt nicht erlaube einen Marktpreis festzulegen. Gewinne könnten daher nicht auf dieser Grundlage aufgerechnet werden.