
Ortsbürgerversammlung: Welche Liegenschaften werden verkauft?
Die Grundlagen für eine nachhaltige Finanz- und Immobilienstrategie der Ortsbürgergemeinde wurden bereits definiert. Nun geht es darum, die verschiedenen Massnahmen im Detail auszuarbeiten und mit der Einwohnergemeinde zu koordinieren. Vor der Umsetzung werden die vorgesehenen Transaktionen der Ortsbürgergemeindeversammlung vorgestellt und zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit ersten Anträgen ist an der Herbstversammlung der Ortsbürger zu rechnen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 ist erneut besser ausgefallen als erwartet. In allen Bereichen wurde sehr haushälterisch mit den Mitteln umgegangen, zudem konnte durch die Auflösung einer Erbschaft ein einmaliger Ertrag erzielt werden, welcher das Ergebnis positiv beeinflusst hat. Dank diesen Faktoren resultiert im Jahr 2017 ein beträchtlicher Ertragsüberschuss. Insgesamt ist das Ergebnis um 107 438 Franken besser ausgefallen als veranschlagt.
Nur nötigster Unterhalt
Die ausgearbeitete Finanz- und Immobilienstrategie, über welche an den nächsten Gemeindeversammlungen entschieden werden soll, sieht die Abgabe von einzelnen Liegenschaften vor. Aus diesem Grund wurde auch 2017 nur der dringendste Unterhalt vorgenommen. Auch weil der Mietzinsertrag für das sanierungsbedürftige Rathaus nicht marktgerecht ist, kann der erzielte Ertragsüberschuss nicht als nachhaltig betrachtet werden. Die mittel- und langfristigen finanziellen Aussichten der Ortsbürgergemeinde haben sich dadurch nicht wesentlich verbessert. Ein ehemaliger Stipendienbezüger hat sein vor Jahrzehnten bezogenes Geld von 6000 Franken freiwillig zurückbezahlt. Der Betrag wurde in den ortsbürgerlichen Fonds eingelegt.