Ortsplanung: Wohnhäuser sollen künftig bis zu 38 Meter hoch sein

NACHGEFRAGT

«2028 dürften es etwas über 13 000 Einwohner sein»

Was heisst «Qualitätssicherung» in der Ortsplanung genau?
Hans-Ruedi Hottiger: Darunter verstehen wir die Sicherung einer möglichst hohen Wohnqualität. Dazu gehören eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität, die Bereitstellung von ausreichenden Frei- und Grünräumen und die gute Abstimmung auf die Verkehrsentwicklung. Dies gilt natürlich vor allem – aber nicht nur – für die zentral gelegenen Areale. Ein wichtiges Instrument für diese Ziele sind die Gestaltungspläne.

Künftig soll bis zu 38 Meter hoch gebaut werden dürfen. Wird dies das Stadtbild nicht markant verändern?
Zofingen ist in den letzten Jahren immer urbaner geworden. Entsprechend hat sich auch das Stadtbild verändert. Und diese Entwicklung wird weitergehen, sich wohl gar noch beschleunigen. Ein weiteres Element dieser Veränderung werden auch die höheren Bauten sein. Allerdings ist Zofingen nicht Zürich, entsprechend sorgfältig und Zofingen-verträglich sollen diese Bauten ins Stadtbild eingepasst werden. Dazu müssen auch hier einige Qualitätsvoraussetzungen erfüllt werden. Es wird also auch zukünftig nicht möglich sein, einfach so ein Gebäude von 38 Metern Höhe aufzustellen.

Über den Daumen gepeilt: Um wie viele Köpfe könnte Zofingen in den nächsten zehn Jahren wachsen?
Qualität braucht seine Zeit. Das Bevölkerungswachstum in Zofingen wird sich daher auch in den nächsten Jahren in der Grössenordnung des letzten Jahrzehnts bewegen. Wir gehen davon aus, dass Zofingen in den nächsten Jahren mit durchschnittlich 100 bis 150 Personen pro Jahr wächst. 2028 dürften es also etwas über 13 000 Einwohner und Einwohnerinnen sein. (pp)

Die Teilrevision des Bauzonen- und Kulturlandplans der Stadt Zofingen kommt voran. Nach der Beratung in der Raumplanungskommission und im Stadtrat steht als nächster Schritt die öffentliche Auflage des ersten Pakets der Teilrevision an. Der Kanton hat die Pläne geprüft, die Beurteilung fiel positiv aus, wie die Stadt mitteilt.

Beim aktuellen Bauzonen- und Kulturlandplan besteht Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen. Im ersten Schritt wird schwergewichtig das Thema Qualitätssicherung behandelt. Dabei geht es um Gebiete und Areale, welche Entwicklungspotenziale für die Stadt darstellen. Diese Bereiche eignen sich für eine Verdichtung nach innen oder sind grösstenteils unbebaut. Zehn solcher Schlüsselareale sollen mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden.

Neu wird in der Bauordnung die Möglichkeit geschaffen, bei Überbauungen unter klar definierten Bedingungen zwei zusätzliche Geschosse zu realisieren. Die Voraussetzung dafür ist ein Gestaltungsplan und die gebietsspezifische Einpassung. Die zwei zusätzlichen Geschosse müssen dabei eine bessere Lösung als die Regelbauweise ermöglichen, und die geplante Bebauung muss sich gut in das bestehende Umfeld einfügen. Von dieser Spezialregelung ausgenommen sind die Altstadt, die Neuquartierzone, die Wohnzonen W2 und die Wohn- und Arbeitszonen WA2.

Das neu geschaffene Konzept für höhere Bauten definiert, in welchen Zonen in Zofingen wie hoch gebaut werden darf. Künftig soll in der Wohnzone eine maximale Bauhöhe von 38 Metern möglich sein, verbunden mit einer Gestaltungsplanpflicht, welche eine hohe Qualität der Bebauung sicherstellt. In der Arbeitszone sollen künftig 30 Meter möglich sein, dafür ist dort keine Gestaltungsplanpflicht vorgesehen.

Die ursprünglich angedachten Arrondierungen – kleine Einzonungen am Bauzonenrand – sind der Mehrwertabgabe unterworfen. Deren Schätzung durch das kantonale Steueramt hätte zu beträchtlichen zeitlichen Verzögerungen geführt. Die Arrondierungen werden deshalb in das zweite Paket der Teilrevision des Bauzonen- und Kulturlandplanes verschoben.

Zur Vorstellung der teilrevidierten Ortsplanung organisiert der Zofinger Stadtrat gemeinsam mit dem Ortsplaner und Vertretern der Verwaltung am Dienstag, 8. Mai um 19 Uhr im Rathaus eine öffentliche Informationsveranstaltung. Anschliessend findet vom 12. Mai bis zum 11. Juni die öffentliche Auflage statt. Die Akten können auf der Bauverwaltung Zofingen an der Vorderen Hauptgasse 74 eingesehen werden.(ZT)