Paffender Swatch-Chef in der Kritik: Nick Hayek verärgert sein Personal – doch das ist ihm egal

Seine Liebe für Tabak ist bekannt. Swatch-CEO Nick Hayek zündet sich gerne auch während Interviews mit Journalisten eine Havanna an. Doch Hayek beschränkt das Paffen nicht auf sein eigenes Büro. «Er raucht seine Zigarre im ganzen Gebäude. Das ist ein Affront gegenüber der Gesundheit der anderen», lautet der Social-Media-Eintrag eines Swatch-Angestellten. Ein weiterer schreibt: «Er schert sich einen Dreck um uns, dabei hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.» Das Westschweizer Gratisblatt «20 minutes» berichtete am Mittwoch über den Missmut beim Swatch-Personal im Kanton Bern.

Der 65-Jährige geniesst seine Havannas demnach auch in Sitzungszimmern oder in der Cafeteria am Hauptsitz des Unternehmens in Biel. Auch bei einer Weihnachtsfeier habe der Chef seine Zigarre angezündet, und andere dazu ermutigt, es ihm gleich zu tun – in der Anwesenheit von schwangeren Angestellten. Die Personalabteilung habe Angst, gegen Hayeks Verhalten etwas zu unternehmen, berichtet die Zeitung gestützt auf eine interne Quelle.

Es droht eine Geldbusse

Zitiert wird auch ein Aktionär, der sich an eine Generalversammlung des Schweizer Uhrengiganten erinnert, wo Hayek ebenfalls ohne Rücksicht auf andere zu rauchen begann, obwohl diese klar machten, dass ihnen dies nicht passte.

Mit der Kritik konfrontiert, zeigt Hayek keine Reue. Im Gegenteil. Die Pressestelle spielt das Thema herunter und bezeichnet es als Zirkus angesichts der realen Probleme in dieser Welt. Zudem erhielt die Zeitung eine Karikatur, die einen gezeichneten Hayek zeigt, der den Stinkefinger ausstreckt.

Beim Berner Wirtschaftsamt heisst es, man ergreife generell bei einem Verstoss gegen das Gesetz gegen Passivrauchen konkrete Massnahmen. 2019 sei das zwei Mal vorgekommen. Wo genau, sagt das Amt nicht. Das genannte Bundesgesetz trat 2008 in Kraft. Es regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder die als Arbeitsplatz für mehrere Personen dienen. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Geldstrafe gebüsst. Die Strafverfolgung liegt in der Verantwortung der Kantone.